Datenschützer lobt geplante EU-Datenschutzverordnung

Andreas Frischholz
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in die Debatte um die geplante EU-Datenschutzverordnung eingemischt. Bei den Brüsseler Plänen sieht er Licht und Schatten, irritiert zeigt er sich über die Kritik von deutscher Seite.

Erste Versionen der geplanten EU-Datenschutzverordnung, die offiziell am 25. Januar vorgestellt wird, sind bereits ins Internet durchgesickert. Diese sehen vor, die Rechte der Nutzer gegenüber Unternehmen zu stärken. So sollen etwa Unternehmen, die Internetdienste in Europa anbieten, diese dem europäischen Datenschutzrecht anpassen – auch wenn die Anbieter nicht in Europa ansässig sind. Bei Sozialen Netzwerken wird die Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund gestellt, standardmäßig sollen nur wenige Inhalte über den Nutzer preisgeben werden. Wer mehr teilen will, muss die Einstellungen selbst anpassen. Verstößt ein Unternehmen gegen das geplante Datenschutzrecht, sind Strafen von bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.

Grundsätzlich unterstützt Schaar das Vorhaben der EU-Kommission. Er sieht darin den Versuch, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen. Ebenso wie einige Bürgerrechtler zeigt er sich überrascht von der teils heftigen Kritik, die in der vergangenen Woche von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) sowie dem Verfassungsrichter Johannes Masing geäußert wurde. Eine Gefährdung der Grundrechte erkennt er nicht, auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist durch die Verordnung seiner Ansicht nach nicht obsolet. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass der einzelne Bürger auch weiterhin die Möglichkeit hat, mit Beschwerden an ein Gericht herantreten zu können.

Entgegen der Vorwürfe von Verfassungsrichter Masing verfügen die Mitgliedsstaaten weiterhin über einen Spielraum für nationale Gesetzgebung. Probleme sieht Schaar allerdings bei der Kompetenzverteilung, diese sei „noch nicht aus einem Guss“. Es wäre unklar, wann EU-Recht gelte und wann die Zuständigkeit bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegt. Für Deutschland rechnet er mit einem stärkeren Druck auf die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern, damit diese sich besser koordinieren. Die unterschiedlichen Gesetzesauslegungen und Alleingänge von Behörden sorgten in der Vergangenheit bereits öfters für Zündstoff – beispielsweise als das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz“ in Schleswig-Holstein Webseiten Bußgelder androhte, falls diese den „Gefällt mir“-Button von Facebook einbinden.