GVU forciert Strafantrag gegen kino.to-Nachfolger

Andreas Frischholz
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Nach dem Schlag gegen die Online-Plattform kino.to plant die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) einen Strafantrag gegen kinox.to, erklärte GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegen über dem Spiegel.

Bei kinox.to handele es sich inhaltlich und optisch um ein Nachfolgeprojekt von kino.to. Das Portal für widerrechtliche Streaming-Angebote von Filmen und Serien wurde im vergangenen Juni durch eine europaweite Polizeiaktion geschlossen, die ebenfalls auf einen Strafantrag der GVU zurückgeht. Damals sollen mehrere Insider aus dem Umfeld des mutmaßlichen Kopfs des Piraterie-Netzwerks ihr Wissen an die GVU verkauft haben. GVU-Sprecherin Ehlers bestätigte gegenüber dem Spiegel, dass dafür eine niedrige sechsstellige Summe geflossen sei.

Die ersten Verurteilungen im Fall kino.to erfolgten im Dezember. Ein ehemaliger Admin wurde aufgrund der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt, ein Webdesigner erhielt eine Haftstrafe von 30 Monaten. Gegen den mutmaßlichen Kopf Dirk B. wurde mittlerweile vor dem Landgericht Leipzig die Anklage erhoben.