Motorola: Verfügung gegen Apple - Geräte aus Shop entfernt

Update Patrick Bellmer
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In den vergangenen Wochen und Monaten waren die zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung eines der wichtigsten und präsentesten Themen. Dass man aber auch mit anderen Unternehmen vor Gericht stritt und streitet, ist dabei oftmals nahezu untergegangen.

Dabei geht es um die Streitigkeiten zwischen Motorola und Apple vor dem Landgericht Mannheim, bei denen es um ein Patent bezüglich der „Statussynchronisierung einer Gruppe von Funkrufempfängern“ (EP 0847654) geht, welches von Apples Cloud-Service iCloud sowie kompatiblen Endgeräten verletzt werden soll. Motorola hatte deshalb gegen die irische Tochter Apple Sales International geklagt – diese ist für den Betrieb des deutschen Online-Shops sowie die Versorgung deutscher Händler zuständig.

Nur noch das iPhone 4S ist lieferbar
Nur noch das iPhone 4S ist lieferbar

Das Gericht folgte der Auffassung Motorolas und erließ eine permanente Verfügung, die allerdings nur vorübergehend durchgesetzt werden kann. Dafür muss Motorola eine Kaution in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen sowie für alle Schäden Apples aufkommen, falls eine höhere Instanz zu einem anderen Urteil gelangen sollte.

Für Irritationen sorgt nun jedoch Apple. Denn nur kurze Zeit nach der Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung änderte das Unternehmen den Lieferstatus aller UMTS-fähigen Geräte mit Ausnahme des iPhone 4S von „Lieferbar“ auf „Nicht verfügbar“. Während zahlreiche Medien aktuell davon ausgehen, dass dies eine Folge der heutigen Entscheidung ist, ist sich Patentexperte Florian Müller sicher, dass dies die Reaktion auf ein älteres Urteil darstellt.

Lieferstatus: iPad 2 mit UMTS-Modul nicht verfügbar
Lieferstatus: iPad 2 mit UMTS-Modul nicht verfügbar

Denn bereits Anfang Dezember hatte Motorola eine einstweilige Verfügung gegen Apple Sales International erwirkt. Betroffen davon waren alle UMTS-tauglichen Geräte mit Ausnahme des iPhone 4S, also eben jene Geräte, die nun via Online-Shop nicht mehr erhältlich sind. Dafür spricht auch, dass auch die Version des iPad 2 ohne UMTS-Modul iCloud-fähig ist, also ebenfalls gegen das von Motorola angeführte Patent verstoßen würde. Eine klare Aussage seitens Motorola oder Apple steht noch aus, das Unternehmen aus Cupertino hat bereits angekündigt, gegen das heutige Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Update

Wie Heise.de berichtet, wird Apple die aus dem Online-Shop entfernten Geräte in Kürze wieder anbieten. Durch die beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegte Berufung sei die von Motorola erwirkte Verfügung außer Kraft gesetzt worden.