Verbraucherzentrale mahnt Blizzard für Diablo 3 ab

Jirko Alex
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard für fehlende Informationen auf der Spieleverpackung von Diablo 3 abgemahnt. Kritisiert wird vor allem der mangelnde Hinweis auf die permanente Online-Verbindung sowie die Registrierungspflicht.

Der neuerlichen Abmahnung von Blizzard ging Kritik des vzbv voraus, die bereits vor etwa zwei Wochen mangelhafte Hinweise auf der Spieleverpackung von Diablo 3 betraf. So ist nach Meinung der Verbraucherschützer weder ein ausreichender Hinweis auf der Verpackung vorhanden, der auf die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung hinweist, noch wird klar herausgestellt, dass die notwendige Battle.net-Registrierung nicht nur einmalig ist. Diablo-3-Spieler müssen sich für jedes Spiel mit ihren Battle.net-Daten anmelden. Die Hinweise dazu auf der Spieleverpackung lauten allerdings schlicht „Internetverbindung erforderlich.“ und „Battle.net Registrierung erforderlich.“

Im Zuge der Kritik durch den vzbv wird besonders heraus gestellt, dass die Nachlässigkeit durch Blizzard vor allem auch deshalb geahndet werden müsse, weil es das Unternehmen versäumte, für einen flüssigen Spielbetrieb zu sorgen: „Zusätzlich spitzte sich die Situation im Fall von „Diablo 3“ weiter zu, weil viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen häuften sich die Fehlermeldungen. Spitzenreiter war hier der „Fehler 37“ – ein Fehler, der das Einloggen auf dem Spieleraccount und damit das Spielen verhindert. Leider handelte es nicht nur um ein anfängliches Problem seitens Blizzards. Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.

Der vzbv sieht in diesem Vorgehen durch Blizzard einen Wettbewerbsverstoß und hat daher vom Diablo-3-Entwickler die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Das Unternehmen hat dafür eine Frist bis zum 13. Juli gesetzt bekommen.