Bundestag will Softwarepatentierung effektiv eingrenzen

Michael Schäfer
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In einem gemeinsamen Antrag haben sich die Regierungsfraktion von CDU/CSU und FDP sowie die SPD und die Grünen im Bundestag darauf verständigt, effektiver gegen sogenannte Softwarepatente vorzugehen. Über den Antrag soll am Donnerstag im Parlament zu später Stunde in einer ersten Lesung beraten werden.

In einer interfraktionellen Initiative haben sich die genannten Parteien in einem Antrag mit dem Titel „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen (PDF)” darauf geeinigt, der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen zu setzen. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) bezeichnete es daraufhin als „bemerkenswert, wie deutlich sich der Deutsche Bundestag gegen Softwarepatente positionieren möchte“.

Bereits 2004 hatte sich der Bundestag in einem Antrag gegen eine weitreichende Patentierbarkeit von Software ausgesprochen, aber nicht gegen eine grundsätzliche Änderung des Patentschutzes für selbige. Vorausgegangen war diesem ein Vorschlag des EU-Rates für eine Richtlinie zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“, welcher im Juli 2005 von den Parlamentariern mit 648 von 680 Stimmen abgelehnt wurde. Somit wurde schon damals eine klare Position bezüglich Software- und Trivialpatente bezogen.

Da sich trotz dieser Positionierung am eigentlichen Problem nicht viel geändert hatte, wurde das Thema vom FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz noch einmal auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Denn nach wie vor besteht ein Problem: Zwar sei Software als solche vom deutschen Patentgesetz und auch vom Europäischen Patentübereinkommen ausgenommen, jedoch erteile das Europäische Patentamt dennoch gewerbliche Schutzrechte auf Software, besonders weil immer mehr datenverarbeitende Systeme als technische Verfahren oder Vorrichtungen ausgewiesen würden. Zudem hat auch der Bundesgerichtshof die Patentierbarkeit von Software in weiten Teilen als zulässig erklärt.

Auf Seiten der Softwareentwickler zog diese Entscheidung eine große Rechtsunsicherheit nach sich, denn ein Softwarepatent beinhaltet alle individuellen Ausführungen der geschützten Problemlösung. Oder anders ausgedrückt: Nicht der Weg ist wichtig, sondern das Ziel, letzten Endes wird das gelöste Problem geschützt, nicht die Art wie man es löst. Somit dürften diese Lösungen nicht mehr von anderen Entwicklern gewerblich verwendet werden, es sei denn, der Inhaber des Patentes stimmt dem zu, wobei aber Lizenzkosten entstehen können. Somit würden laut des Antrages alle Programmierer faktisch die Verwertungsrechte an ihrem selbst erstellten Programmen verlieren. So werden in dem Antrag „Monopolisierungstendenzen im Softwaresektor mit negativen Folgen für die Innovationsdynamik und den Arbeitsmarkt“ befürchtet.

Weiter fordert die Bundesregierung, dass Software auf Basis der reinen Datenverarbeitung sowie der softwarebasierenden Wiedergabe von Informationen und programmgestützten Steuerungsaufgaben nur urheberrechtlich geschützt werden sollen, einem weiteren Patentschutz wurde eine klare Absage erteilt. Zudem soll der gewerbliche Schutz alleinig auf die Erfindung beschränkt werden, wie zum Beispiel Steuereinheiten bei elektronischen Geräten wie Waschmaschinen, Mikrowellen oder Ähnlichem.

Des Weiteren soll die Bundesregierung, sollte es zu einer neuen Initiative zur Reform des EU-Patentrechts kommen, darauf hinwirken, dass die Definition eines technischen Beitrages konkretisiert wird, denn es müsse auch EU-weit sicher gestellt werden, dass Software nicht patentiert werden kann.

Über den Antrag soll noch an diesem Donnerstag im Parlament beraten werden, bevor er im Mai von Sachverständigen in einer weiteren Anhörung geprüft wird. Da aber das Vorhaben grundsätzlich von allen Fraktionen unterstützt wird, kann von einer baldigen Verabschiedung nach den Ausschussdebatten ausgegangen werden.

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