Telekom-Bestandskunden ab 2016 von Drosselklausel betroffen

Update Patrick Bellmer
666 Kommentare

Die Diskussion um die von der Deutschen Telekom angekündigte Drosselungs-Klausel in DSL-Verträgen geht weiter: Nachdem Telekom-Chef René Obermann am Wochenende auf die Kritik der Bundesregierung reagierte und die Pläne verteidigte, ist nun offenbar auch klar, wie mit Bestandskunden umgegangen werden soll.

Zu diesem Thema schwieg die Deutsche Telekom bislang und verwies bei entsprechenden Anfragen darauf, dass nur ab dem 2. Mai geschlossene Verträge den neuen Passus, der eine Verringerung der Übertragungsgeschwindigkeiten nach dem Erreichen bestimmter Datenvolumina vorsieht, enthalten würden. Demzufolge wären Altkunden nur dann betroffen, wenn deren Vertrag geändert würde oder die Telekom eine Vertragsverlängerung von der Absegnung neuer Geschäftsbedingungen abhängig machen würde.

Tatsächlich aber werden die meisten Breitbandkunden des größten deutschen Anbieters bis spätestens 2016 neue Verträge erhalten. Denn bis zu diesem Zeitpunkt will die Deutsche Telekom alle Analog- und ISDN-Anschlüsse auf die IP-Technik umstellen, entsprechende Vorbereitungen laufen bereits seit einigen Monaten. Laut Heise wurden bereits im Februar die ersten entsprechenden Schreiben der Telekom an „einige tausend Kunden“ verschickt. Dem Nachrichtenportal zufolge wurden in diesen die Kündigung des bisherigen Vertrags angekündigt, gleichzeitig aber auch auf die neuen IP-Tarife hingewiesen. Dass die Kündigung beim Wechsel der Anschlussart notwendig ist, liegt an veränderten Leistungsbeschreibungen, die Teil der Verträge sind.

Auf die konkrete Nachfrage des Pottblog, ob elf Millionen Bestandskunden durch den erzwungenen Anschlusswechsel – eine Alternative ist lediglich der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit gegebenenfalls schlechterem Angebot – die Drosselungs-Klausel erhalten werden, wollte die Deutsche Telekom nicht antworten. Das Unternehmen verwies lediglich erneut darauf, dass von der Drosselung bis 2016 „faktisch niemand betroffen“ ist, da sie erst danach greifen soll. „Und selbst wenn sie umgesetzt ist, werden die allermeisten Kunden davon nichts merken, weil die Inklusivvolumina ausreichen.“, so die weitere Argumentation.

Update

Gegenüber der Tageszeitung Trierischer Volksfreund erklärte die zuständige Bundesnetzagentur, dass man Untersuchungen gegen die Deutsche Telekom einleiten werde. Sprecher René Henn erklärte, dass man sich in einem ersten Schritt mit mehreren Fragen an den Anbieter gewendet habe. Es bestehe der Verdacht, dass die neuen Bedingungen gegen die Netzneutralität verstoßen könnten, so Henn weiter. Sei dies der Fall, werde man im Zweifelsfall regulatorisch eingreifen, „um Transparenz und Netzneutralität zu wahren“.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!