Google sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab

Michael Schäfer
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Gegen den Widerstand von Experten und der Netzgemeinde wurde das neue Leistungsschutzrecht Mitte Mai beschlossen und tritt am 1. August 2013 in Kraft. Google sichert sich vor der unsicheren Rechtslage und weiteren Forderungen der Verlage mit einem offensiven Ansatz ab. Motto: friss oder stirb.

So müssen Online-Medien, welche auch in Zukunft inklusive kurzer Textausschnitte („Snippets“) bei Google-News gelistet sein möchten, dem Unternehmen explizit ihr Einverständnis geben. Google will sich damit vor negativen Folgen der neuen Gesetzgebung schützen, auch wenn das Unternehmen nach wie vor der Meinung ist, dass Nachrichten auch ohne direkte Einwilligung der Verfasser nicht gegen das neue Gesetz verstoßen. Zugleich stellt Google die Verlage vor die Wahl: genehmige uns unser Vorgehen auf Google News, oder eben nicht – mit allen Konsequenzen.

„In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Googles Dienste stehen in Übereinstimmung mit diesem Recht. Wir wollen uns jedoch rückversichern, dass Sie mit der Aufnahme von Inhalten Ihrer Webseiten bei Google News einverstanden sind. Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unentgeltlich aufgenommen werden dürfen und Sie befugt sind, diese Einwilligung vorzunehmen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen.“

Einverständnisaufforderung von Google

Google teilt damit im Grundsatz die Ansicht der Mehrheit der Rechtsexperten, dass Google News nicht gegen das Leistungsschutzrecht verstößt. Die Verlage vertreten aber nach wie vor eine andere Interpretation des Gesetzes, wobei das Gesetz in sich widersprüchlich und insofern schwer auszulegen ist. Die Widersprüche erklärte der IT- und Medienrechtler Adrian Schneider ausführlich in einem Interview mit ComputerBase.

Google hat damit begonnen, über 700 deutschsprachige Quellen anzuschreiben, welche in dem News Tool von Google eine Bestätigungserklärung abgeben müssen. Diejenigen, welche dies nicht bis zum 1. August getan haben, wird der Suchmaschinenspezialist nach eigenen Angaben nicht mehr in den Aggregator aufnehmen. Diese Quellen werden aber nach wie vor über die Google-Suche aufzufinden sein, es sei denn, dass diese eigene Maßnahmen gegen die automatische Auffindbarkeit ergreifen.

Des Weiteren können Inhalteanbieter nach wie vor über Steuerbefehle die Nutzung der eigenen Erzeugnisse beeinflussen. Voraussetzung hierzu ist es, sich vorher durch das Webmaster Tool als Eigentümer der Webseite auszuweisen. Bisweilen haben viele Anbieter von Online-Inhalten bekannt gegeben, dass ihre Erzeugnisse auch weiterhin bei Google News auffindbar sein werden, darunter unter anderen die Online-Ausgabe der „Zeit“.

Den aktuellen Schritt von Google bewertet der Rechtsexperte Jürgen Ensthaler durchaus kritisch. In einem Interview in der Online-Ausgabe des „Focus“ will er eine große Unsicherheit seitens des US-Konzernes erkennen. Seiner Meinung nach müsse sich Google nicht absichern, wenn das Unternehmen sich seiner Sache wirklich sicher wäre – was angesichts des widersprüchlichen und vagen Gesetzes aber auch schlicht unmöglich ist. Weitere rechtliche Schritte sind nicht auszuschließen.

Zudem wirft Ensthaler weitere Fragen auf, welche über das Leistungsschutzrecht hinausgehen. So sei es seiner Ansicht nach nicht unbedingt legal, wenn Zeitungen Inhalte freigeben, welche sie selbst über Nachrichtenagenturen erhalten haben, da sie nicht die Autoren und somit nicht die eigentlichen Urheber darstellen.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.