Microsoft hat Anschuldigungen gegenüber PC Fritz zu unterlassen

Michael Schäfer
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In der Auseinandersetzung zwischen dem Online-Händler PC Fritz und der deutschen Vertretung des Softwarehersteller Microsoft wegen des Verdachtes auf den Vertrieb vermeintlich illegaler Windows-7-Kopien konnte das Handelsunternehmen einen ersten Teilerfolg gegen Microsoft erringen.

So wurde Microsoft Deutschland durch eine einstweilige Verfügung des OLG Köln (Az. 33 O 215/13) unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro dazu verpflichtet, verschiedene Anschuldigungen, wie sie zum Beispiel in der Presseerklärung vom 19. September geäußert wurden, zu unterlassen.

Die PCFritz.de Onlinestore GmbH wehrt sich damit gegen die Anschuldigungen seitens Microsoft Deutschland, der Online-Händler besitze und vertreibe gefälschte Kopien des Betriebssystems Windows 7. Laut OLG Köln konnte PC Fritz glaubhaft machen, dass das Vorgehen des Softwareherstellers nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vereinbar ist. Zudem habe Microsoft nach Angaben von PC Fritz die staatsanwaltlichen Untersuchungen und die damit verbundene Berichterstattung dazu genutzt, um den weiteren Geschäftsbetrieb negativ zu beeinflussen. Der Online-Händler hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen laut eigenen Angaben mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen – so kündigte mit Ebay einer der wichtigsten Handelspartner am 20. September die Zusammenarbeit auf.

Das Urteil bedeutet nicht, dass PC Fritz von den Anschuldigungen freigesprochen wird. Microsoft hat es allerdings zu unterlassen, diese Anschuldigungen derart öffentlich Kund zu tun, so lange PC Fritz nicht richterlich schuldig gesprochen worden ist.

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