Finanzaufsicht prüft Anleihenverkauf vor getgoods-Insolvenz

Jan-Frederik Timm
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Finanzaufsicht prüft Anleihenverkauf vor getgoods-Insolvenz
Bild: wirtschaftsforum.de

Die Finanzaufsicht BaFin prüft nach Anmeldung der Insolvenz der getgoods.de AG am vergangenen Donnerstag den Verkauf der Unternehmensanleihe auf Insiderhandel. Das berichtet die Wirtschaftswoche. Hintergrund ist der Kursverfall der Mittelstandsanleihe des Unternehmens gut einen Tag vor Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit.

Die getgoods.de AG hatte am vergangenen Donnerstag die Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft getgoods.de Vertriebs GmbH verkündet und daraufhin am Freitag die Insolvenz für beide Gesellschaften beantragt. Die getgoods.de Vertriebs GmbH ist Eigentümer der drei IT-Online-Shops getgoods.de, hoh.de und handyshop.de.

Nachdem die Geschäftsführung der getgoods.de AG noch Ende Oktober mit „frischem Geld auf Einkaufstour“ gegangen war und noch Ende August einen positiven Ausblick auf die Zukunft verkündet hatte, kam die Anmeldung der Insolvenz vergangene Woche für viele Marktteilnehmer und Inhaber der 60 Mio. Euro starken Anleihe des Unternehmens überraschend. Möglicherweise aber nicht für alle, denn bereits gut einen Tag vor der Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit hatte es einen Kursverfall der Anleihe in Folge vermehrter Verkäufe des Papiers gegeben. Die BaFin hat die Prüfung der Transaktionen vor dem Hintergrund eines potentiellen Insiderhandels bereits aufgenommen. Auf Insiderhandel stehen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in der Zwischenzeit Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Potsdam, benannt. Die Geschäfte der betroffenen Online-Shops werden gemäß § 21 Absatz 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt. Bezahlt werden kann mittlerweile nur noch per Vorkasse, Nachnahme oder Finanzierung; alle anderen Optionen stehen nicht mehr zur Verfügung. Preisvergleiche wie Geizhals listen die Händler nicht mehr.

Kunden, die noch im Zeitraum vor der Anmeldung der Insolvenz eine Forderung gegenüber der Gesellschaft begründet haben, müssen diese Forderung (siehe Insolvenzrecht) von nun an an den Insolvenzverwalter richten. Tipps und Tricks zum Verhalten von Kunden von Händlern, die Insolvenz angemeldet haben, gibt unter anderem das Verbraucherportal Baden-Württemberg.

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