Koalitionsvertrag mit klarem Nein zum Routerzwang

Jan-Frederik Timm
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Wir lehnen den Routerzwang ab“, lautet die von CDU, CSU und SPD im finalen Entwurf des Koalitionsvertrages vereinbarte Marschroute in Bezug auf die Vorgabe von Zugangsgeräten durch den Internetanbieter. „Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten“, fordert die große Koalition.

Der Koalitionsvertrag, dem die Basis der SPD noch zustimmen muss, setzt damit einen vorläufigen Schlussstrich unter die in diesem Jahr hitzig geführte Debatte (PDF, Seite 48 und 49). Noch im Juni hatte die alte Bundesregierung verlauten lassen, nichts gegen die Praxis der Netzanbieter unternehmen zu wollen, was Anfang November 19 Endgeräte-Hersteller zu einem erneuten Appell an die designierte neue Bundesregierung veranlasst hatte.

Im Original ist dem Koalitionsvertrag folgendes zu entnehmen:

Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

„Routerzwang“ bezeichnet die fortschreitende Praxis der Netzanbieter, Kunden einen fest vorgeschriebenen Router für den Anschluss zu überlassen, der nicht ohne Weiteres gegen ein Alternativmodell getauscht werden kann, weil elementare Zugangsdaten im Gerät gespeichert und vom Anbieter nicht preisgegeben werden.

Kunden sehen in diesem Vorgehen einen Einschnitt in ihre Wahlfreiheit, zumal Standardrouter der Netzanbieter oftmals Funktionen aktueller Drittanbietergeräte vermissen lassen. Router-Hersteller wie AVM haben wiederholt scharfe Kritik an diesem Vorgehen geübt. Für die Netzbetreiber lohnt sich die Vorgabe spezifischer Geräte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kundenanfragen im Problemfall zielgerichtet und mit bekannten technischen Mitteln wie der Fernwartung angegangen werden können.

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