Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen

Arne Müller
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Nachdem das Bundeskanzleramt am Mittwoch zugegeben hatte, dass bereits seit 2005 in „deutlich weniger als einem Dutzend Fällen“ heimliche Online-Durchsuchungen gelaufen sind, ging eine Welle der Empörung durch die Medien und vor allem durch Oppositionskreise, die Bundesinnenminister Schäuble vorerst zum Handeln gebracht hat.

Am Freitag betonte Schäuble, dass er diese Durchsuchungen prinzipiell für notwendig halte, allerdings hat er deren Durchführung durch den Verfassungsschutz bis zur Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage – gegebenenfalls auch durch Änderung des Grundgesetzes – ausgesetzt. Konkret geht es dabei um die Frage, ob eine Online-Durchsuchung das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, die im Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt ist, verletzt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hält die derzeitige Rechtslage ebenfalls nicht für verfassungsrechtlich unbedenklich, ist aber grundsätzlich auch für die Durchsuchung von Festplatten – allerdings nur in Ausnahmefällen. Die Hürden für einen solchen Einsatz sollten sehr hoch sein.

Von der Opposition war zu hören, dass die Einstellung einer rechtswidrigen Praxis das Mindeste sei, was man erwarten könne. Die endgültige Klärung des Sachverhalts obliegt nun offenbar dem Bundesverfassungsgericht.

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