EU-Kommission befürwortet weitere Roaming-Regulierung

Patrick Bellmer
22 Kommentare

Die EU-Kommission hat heute einen bereits Mitte Mai vorgestellten Plan zur weiteren Regulierung der Mobilfunk-Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgesegnet. Das Ziel ist die weitere schrittweise Senkung der Kosten für die Nutzung von Handys im EU-Ausland.

Dieser von der zuständigen Kommissarin Neelie Kroes vorgelegte Plan berücksichtigt erstmals auch die Preise für die Datenübertragung via Mobilfunknetz. Während es für Telefonate und Kurznachrichten bereits seit etwa vier Jahren vorgeschriebene Obergrenzen gibt, werden bei Datenverbindungen lediglich die Gebühren, die die beiden beteiligten Mobilfunk-Provider untereinander verlangen können, auf 50 Cent pro Megabyte limitiert.

Geplante Preisobergrenzen für EU-Bürger im EU-Ausland (zzgl. MwSt.)
Aktuell 1. Juli 2012 1. Juli 2013 1. Juli 2014
Datenübertragung (pro Megabyte) 0,90 Euro 0,70 Euro 0,50 Euro
Ausgehende Anrufe (pro Minute) 0,35 Euro 0,32 Euro 0,28 Euro 0,24 Euro
Eingehende Anrufe (pro Minute) 0,11 Euro 0,10 Euro 0,10 Euro 0,10 Euro
Kurznachrichten 0,11 Euro 0,10 Euro 0,10 Euro 0,10 Euro

Stimmen der EU-Ministerrat sowie das Europäische Parlament dem Gesetzesentwurf zu, würden jeweils zum 1. Juli 2012, 2013 und 2014 neue Höchstpreise in Kraft treten. Gleichzeitig sollen EU-Bürger die Möglichkeit erhalten, während eines Aufenthalts im EU-Ausland einen separaten Roaming-Vertrag abschließen zu können. So könnte man unter Beibehaltung seiner Telefonnummer und SIM-Karte zeitlich befristet einen anderen Anbieter nutzen, der günstigere Preise anbietet.

Zu diesem Zweck soll es Mobilfunkanbietern erleichtert werden, auch im EU-Ausland ihre Dienste anbieten zu können. Dazu sollen zu den gleichen Zeitpunkten auch die Gebühren zwischen den Anbietern gesenkt werden. In Summe verspricht man sich davon einen deutlich besseren Wettbewerb zugunsten der Verbraucher. Hintergrund der neuen Planungen sind unter anderem die hohen Roaming-Gebühren, die derzeit noch verlangt werden. Diese würden laut Kroes in keinen Zusammenhang mit den tatsächlich anfallenden Kosten stehen.