Apple und Samsung zum Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1

Patrick Bellmer
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Wenige Stunden nach der vom Landgericht Düsseldorf erlassenen einstweiligen Verfügung zum Verkauf des Galaxy Tab 10.1 von Samsung seitens Apple haben die beiden beteiligten Unternehmen die Situation kommentiert. Erwartungsgemäß verteidigt man seitens Apple das eigene Vorgehen, während man sich bei Samsung enttäuscht zeigte.

Dem britischen Telegraph sagte ein Sprecher des iPad-Herstellers, dass die Ähnlichkeiten zwischen iPhone und iPad auf der einen und Samsungs Produkten auf der anderen Seite keine Zufälligkeiten sein. Nicht nur in puncto Hardware, sondern auch in Bezug auf Benutzeroberfläche und selbst bei der Verpackung gebe es viele Überschneidungen. „Dieses offensichtliche Kopieren ist falsch und wir müssen Apples geistiges Eigentum schützen, wenn Unternehmen unsere Ideen stehlen wollen.“, so der Sprecher.

It's no coincidence that Samsung's latest products look a lot like the iPhone and iPad, from the shape of the hardware to the user interface and even the packaging. This kind of blatant copying is wrong, and we need to protect Apple's intellectual property when companies steal our ideas.

Apples Reaktion

Gegenüber Slashgear kommentierte Samsungs PR-Leiter Kim Titus die Gerichtsentscheidung. Man sei enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Man werde unverzüglich reagieren und seinerseits die eigenen geistigen Eigentümer in Deutschland und weltweit verteidigen. Laut Titus habe man im Vorfeld der Entscheidung keine Informationen bezüglich des Vorgehens Apples gehabt, zudem konnte man vor Gericht seinen eigenen Standpunkt nicht vertreten. Er betonte, dass die einstweilige Verfügung keinen Einfluss auf andere laufende Verfahren in Europa und anderen Regionen haben werde.

Samsung is disappointed with the court’s decision and we intend to act immediately to defend our intellectual property rights through the ongoing legal proceedings in Germany and will continue to actively defend these rights throughout the world. The request for injunction was filed with no notice to Samsung, and the order was issued without any hearing or presentation of evidence from Samsung.

We will take all necessary measures to ensure Samsung’s innovative mobile communications devices are available to customers in Europe and around the world. This decision by the court in Germany in no way influences other legal proceedings filed with the courts in Europe and elsewhere.

Samsungs Reaktion

Vielerorts wurde aber auch über das Vorgehen diskutiert. So kam beispielsweise die Frage auf, weshalb die erlassene Verfügung für die ganze Europäische Union gilt. Dies ist im freien Warenverkehr innerhalb der EU begründet, der de facto keine nationalen Grenzen kennt. Würde ein Vertriebs- und Importverbot lediglich für einen Staat gelten, könnte man den Artikel in einem anderen EU-Staat erwerben. Dass die Niederlande in diesem Fall jedoch explizit ausgenommen sind, ist in einem separaten Verfahren begründet, welches derzeit dort läuft.

Und auch die im Vorfeld nicht erfolgte Informierung Samsungs ist in solchen Fällen üblich. Sinn einer einstweiligen Verfügung ist es, in einem Streitfall vor einer Urteilsfindung eine Regelung zu finden. Da der Faktor Zeit hier eine große Rolle spielt, wird die gegnerische Partei in der Regel nicht in diese Entscheidung mit einbezogen. Seitens des Antragstellers muss allerdings glaubhaft dargestellt werden, dass die gestellten Ansprüche zutreffen. Dies kann beispielsweise durch das Vorlegen von Patenten, Verträgen oder durch eidesstattliche Aussagen erfolgen. Erst im späteren Hauptverfahren müssen diese dann bewiesen werden.

Generell hat der Antragsteller, in diesem Falle Apple, durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) deutliche Vorteile gegenüber dem Antragsgegner. Dieser kann zwar einen Widerspruch formulieren, bis zur Entscheidung darüber bleibt die einstweilige Verfügung aber aktiv. Maßgeblich sind neben den entsprechenden Paragraphen im UWG auch die Zivilprozessordnung (ZPO). Sollte die Angelegenheit letztlich aber vor Gericht abgewiesen werden, müsste Apple an Samsung Schadenersatz zahlen.

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