AMD veröffentlichte heute folgende Stellungnahme zu Intels Reaktion auf die Kartellrechtsklage, die AMD am 27. Juni 2005 beim US-Bundesgericht in Delaware eingereicht hatte. In der Klageschrift werden Intel Verletzungen des Kartellrechts vorgeworfen, die das Unternehmen angeblich einsetzt, um dem fairen Wettbewerb zu schaden.
Am 27. Juni 2005 hat AMD bei dem US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eine Kartellrechtsklage gegen Intel gemäß §2 des Sherman Antitrust Act, den §§ 4 und 16 des Clayton Acts sowie den Bestimmungen des California Business and Professions Code erhoben. In der 48-seitigen Klageschrift wird detailliert beschrieben, wie Intel nach Ansicht von AMD in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechtererhielt, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen. Der vollständige Text der Klage ist direkt bei AMD abrufbar.
Wie immer sind beiden Seiten von ihren Standpunkten überzeugt und argumentieren entsprechend für ihre Ziele. Es ist somit einmal mehr Sache des Gerichts über die Angelegenheit zu entscheiden. Wann dies geschehen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.