Surfen am Arbeitsplatz wird gesetzlich geregelt

Frank Hüber
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Nach Informationen des "Handelsblattes" soll das private Surfen am Arbeitsplatz gesetzlich erlaubt werden. Dabei soll es dem Arbeitnehmer gestattet sein am Arbeitsplatz privat zu surfen und Emails zu verschicken, allerdings könne der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür Kosten in Rechnung stellen.

Das Bundesarbeitsministerium bestätigte dem "Handelsblatt", dass das neue "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Das Surfen am Arbeitsplatz kann jedoch durch Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen beschränkt werden. Das Surfverhalten des Arbeitnehmers dürfe aber in keinem Fall kontrolliert oder sogar ausgewertet werden.