Berufungsverfahren im Kartellstreit um Microsoft

Frank Hüber
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Im Kartellstreit um das weltweite größte Software-Unternehmen Microsoft geht es nun in die nächste Runde. In Washington beginnen heute vor einem Bundesberufungsgericht die zweitägigen Anhörungen, bei denen die Verteidiger von beiden Seiten gehört werden.

Microsoft will natürlich die Zerschlagung des Unternehmens in zwei unabhängige Unternehmen, wie es im juni vergangenen Jahres beschlossen wurde, verhindern. Microsoft wurde wegen Missbrauchs seiner Monopolstellung bei Windows verklagt. Der Richter Thomas Penfield Jackson gab den Klägern in der ersten Instanz recht und befand, dass Microsoft gegen das Kartellgesetz verstoßen habe, da der Internet Explorer fest in Windows integriert ist. Das Urteil, wonach Mircosoft in zwei Unternehmen aufgeteilt werden müßte, wurde solange ausgesetzt, bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Microsoft will heute und morgen so argumentieren, dass der Richter Jackson voreingenommen war und sein Urteil somit nur eine "exzessive" Maßnahme gegen Microsoft war. Außerdem habe man aus der Sicht von Microsoft nicht gegen das Kartellgesetz verstoßen. Microsoft stützt sich bei der Behauptung, dass der Richter jackson voreingenommen gewesen sei, darauf, dass er damals keine weiteren Anhörungen zu möglichen Strafen gegen Microsoft abgehalten habe. Microsoft hat gute Chancen heute und morgen zumindest einen Teilerfolg zu erzielen, da zwei der sieben Richter, die den Anhörungen beiwohnen, bereits früher zugunsten Microsofts entschieden hatten.