Aufteilung von Microsoft vorerst aufgehoben

Frank Hüber
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Microsoft wird vorerst nicht in zwei Teile zerschlagen. Das Berufungsgericht in Washington hat heute das Urteil aus dem vergangenem Jahr aufgehoben und somit die Teilung von Microsoft in zwei Unternehmen vorerst ausgesetzt, die bei dem Urteilsspruch vor einem Jahr verhängt wurde.

Das Berufungsgericht wies damit den Vorwurf der US-Regierung, dass die Verknüpfung des Internet Explorers mit Windows eine "illegale Verbindung zweier Produkte sei, um den Wettbewerb zu behindern", zurück. Jedoch wird bestätigt, dass Microsoft illegalerweise die Installation von anderen Browsern unter Windows erschwert habe. Außerdem sahen es auch die Berufungsrichter für erwiesen an, dass Microsoft seine Marktposition dazu benutzt habe, um sein Monopol zu schützen. Die Drohungen gegen Intel oder Softwareentwickler sowie Lizenzbeschränkungen, die Microsoft einigen PC-Herstellern auferlegt hat, wurden für ungesetzlich erklärt. Als weitere Maßnahme wird der Richter Thomas Penfield Jackson von dem Fall abgezogen, da er sich nach Ansicht der Berufungsrichter publicitysüchtig vor der Presse über Microsoft geäußert habe und nicht unbefangen war. Die Klage wegen Monopolmissbrauchs ist aber noch nicht vom Tisch, sondern wird von einem anderen Richter nun neu verhandelt. Microsoft hat demnach noch keinen endgültigen Sieg errungen, sondern die Zerschlagung vorerst nur aufgehoben.  Außerdem ist der Erfolg einer solchen Zerschlagung in meinen Augen auch recht zweifelhaft, da der Anwender davon nicht unbedingt profitieren muss und es auch zu einer Monopolstellung von dann gleich zwei Firmen führen könnte.