Sieg für Gravenreuth im Streit um "Explorer"-Marke

Steffen Weber
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Der wohl vielen Internet-Usern bekannte Freiherr Günther von Gravenreuth hat nach einigen Niederlagen in den vergangenen Monaten einen Sieg im Streit um die Marke „Explorer“ der Firma Symicron errungen.

Vor einiger Zeit hatte man damit begonnen, Betreiber von Internet-Seiten, auf denen ein Link mit dem Begriff „Explorer“ zu finden war, abzumahnen. Das Oberlandesgericht in Hamm hat nun entschieden, dass Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen nicht gegen das Gesetz verstoßen und dass vorher keine Vorwarnung mit der Bitte auf Entfernen des Links (Auf diesen Fall bezogen) erfolgen muss.

Weiterhin sei es irrelevant, dass der Website-Betreiber gar nicht gewusst habe, dass er mit dem Link gegen das Markenrecht verstößt. In diesem Fall wurde jedoch der Streitwert von 100.000 DM auf 30.000 DM herabgesetzt. Gerichten, die in Zukunft ähnliche Entscheidungen treffen müssen, steht es frei, ob sie sich nach diesem Urteil richten oder nicht.