KaZaA gewinnt Berufungsverhandlung

Helmut Eder
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Nach dem Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichtes darf KaZaA seinen Betrieb wieder aus den Niederlanden aufnehmen, und wiederrief damit das im Urteil vom November. In diesem Urteil wurde KaZaA aufgefordert den Download zu sperren, da KaZaA für die Urheberrechtsverstöße der Nutzer verantwortlich sei.

Gleichzeitig wurde auch festgelegt das die niederländische Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton, Buma/Stemra, mit KaZaA verhandeln müsse. Ziel dieser Verhandlungen sollte ein Lizenzabkommen sein, das auch der Tausch von lizenzgeschützen Material durch die KaZaA-Nutzer erlaubt. Da sich aber Buma/Stemra aus diesen Vehandlungen zurückzog, ging nun KaZaA in die Offensive und klagte gegen Buma/Stemra. In diesem neuen Urteil nun, konnten der Anwalt KaZaAs, Christian Alberdingk Thijm, dem Gericht vermitteln das KaZaA doch nicht für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich zu machen sei. Er berief sich dabei auf ein Urteil aus den USA aus dem Jahre 1984, das "die Hersteller von Videorekordern nicht für die durch Endkunden vorgenommene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen sind". Das Urteil aus den Niederlanden wird auch in den USA Aufsehen erregen, da dies nicht nur für KaZaA anzuwenden sei, sondern für alle Hersteller von Aufnahmegeräten, so Christian Alberdingk Thijm.

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