Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz tritt in Kraft

Marcus Hübner
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Am morgigen Samstag den 23. März 2002 tritt das "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" in Kraft. Damit wird Herstellung, Werbung, Wartung und auch Besitz von im Gesetz genannten "Umgehungsvorrichtungen" (Cracks) für den Zugang von geschützten Bereichen strafbar.

Zuwiderhandlungen gegen das ZKDSG Gesetz, auch Zugangskontrolldiensteschutzgesetz genannt, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Vom Gesetz sind insbesondere geschützte Zugänge von Fernseh- (PayTV) und Radiosendungen bzw. Tele- und Mediendiensten betroffen. Das Gesetz deckt ebenfalls Umgehungsvorrichtungen ab, die ohne vom Herstellern geschützte Algorithmen arbeiten, also Urheberrechte nicht direkt verletzen, wie z.B. bei Internetdiensten, obwohl das eigentliche Hauptziel der Schutz von PayTV-Angeboten ist. Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministers Dr. Werner Müller ist dies nachdem im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Erweiterung von Signaturgesetz und -verordnung ein weiterer wichtiger Schritt, um den Rahmen für E-Commerce näher zu bestimmen, womit die Sicherheit bei Bezahldiensten im Internet weiter verbessert wird.

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