Gästebuchbetreiber müssen Inhalt kontrollieren

Helmut Eder
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Wer auf seiner Homepage ein Gästebuch anbietet, ist nach Ansicht des Landesgericht in Trier dazu verpflichtet, wenigstens einmal wöchentlich den Inhalt zu kontrollieren, und rechtswidrige oder beleidigende Einträge zu löschen.

Zu dem Beschluss kamen die Richter, nachdem ein Steuerberater Klage gegen einen Betreiber eines Gästebuchs eingereicht hat, in dem er in ehrverletzender Weise beleidigt wurde. Die Richter sind außerdem der Meinung, dass derjenige, der Einträge in Gästebücher nicht kontrolliere, sich den Inhalt zu Eigen macht. Der Eintrag wird demnach zur persönlichen Meinung des Betreibers, womit er dann möglicherweise eine Rechtsverletzung begehe.