Neues Jugendschutzgesetz findet letzte Zustimmung

Helmut Eder
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Jetzt ist es also soweit. Eines der vieldiskutierten Gesetzesvorlagen, das laut der Politiker Jugendliche besser vor gewaltverherrlichenden Darstellungen im Internet und bei Computerspielen schützen soll, wurde nun auch von der Vertretung der Bundesländer verabschiedet.

Neue Aufmerksamkeit erlangte der Gesetzesentwurf, nachdem ein Jugendlicher in seiner Schule Anfang Mai 16 Menschen tötete. Das neue Gesetz sieht vor, das die neue Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien jede Internet-Seite und jedes Medium auf den Index setzen kann, ohne vorherigen Antrag. Dabei wird die Verbotsliste nun nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um einen Run auf dieses indizierte Medium zu unterbinden. Nur den zuständigen Behörden, sowie Entwicklern von Programmen die solchen Inhalte filtern sollen, werden von einer Indizierung unterrichtet. Auch die Bußgeldhöhe wurde erheblich erhöht, so beträgt die Strafe bei Verletzung des Jugendschutzes nun nicht mehr 10.000 Euro sondern 50.000 Euro. Zudem müssen Computerspiele mit einer Altersangabe wie bei Filmen gekennzeichnet werden, die für jeden verbindlich sind und eine Verletzung zur Straftat führt. Von einem Werbe- und Vertriebsverbot sind Medien nun auch ohne vorherige Indizierung von vornherein belegt, die eine kriegsverherrlichende Darstellung beinhalten, Menschen darstellen, die in einer Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden, oder die Jugendliche in einer geschlechtsbetonten Körperhaltung zeigen.

25 Jahre ComputerBase! Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.