Gesetz gegen 0190-Missbrauch nimmt Formen an

Helmut Eder
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Das leidige Thema mit 0190er Rufnummern ist nicht in Vergessenheit geraten, wie man vielleicht annehmen möchte. So hat das Magazin "Focus" erfahren, dass die Bundesregierung an einer Gesetzesnovelle arbeitet, die einen Abschnitt zum Straf-Schadenersatz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorsieht.

Neu ist auch, dass es nun Verbraucherschutzverbänden ermöglicht werden soll gegen 0190-Abzocker vorzugehen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Dunkelziffer der nicht zur Anzeige gebrachten 0190-Abzocker erheblich höher liegt. Laut dem Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Matthias Berninger, soll mit der Erweiterung des UWG erstmals möglich sein, die Gewinne, welche die schwarzen Schafe erzielen "abzuschöpfen". Dies wird ein zentraler Kernpunkt in der umfassenden Reform des UWG sein, so Berninger weiter.

Vor ein paar Wochen hatte schon der Leiter des Referats für den wirtschaftlichen Schutz der Verbraucher im Ministerium von Renate Künast, Georg Starke, erklärt, das die 0190-Problematik in dieser Legislaturperiode ein zentraler Schwerpunkt sei. Nicht nur das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll erweitert werden, auch das Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll entsprechend angepasst werden. Bis jetzt konnten sich Verbraucher, die sich durch 0190-Rufnummern abgezockt fühlten, nur schwer wehren, konnten sie selbst wenn die Firma bekannt wurde, keinen Schadenersatz einfordern. Das überarbeite Gesetz soll noch 2003 in Kraft treten.