Herber Rückschlag für SCO

Thomas Hübner
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Die als Linux-Jäger bekannte SCO Group hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Michigan hat laut einem Bericht der Computerwelt einen Großteil der Klagen, die das Unternehmen gegen den US-deutschen Autohersteller DaimlerChrysler angestrengt hat, abgewiesen.

Damit wurde im Wesentlichen einem Antrag DaimlerChryslers vom April dieses Jahres stattgeben. SCOs Geschäftsmodell basiert zu einem Teil darauf, dass es Linux-User klagt, weil Linux-Produkte angeblich gegen das geistige Eigentum von SCO am Betriebssystem Unix verstoßen würden. Bereits im Vorjahr hatte die SCO Group eine Milliarden-Klage gegen IBM eingebracht. Im April dieses Jahres wurde schließlich auch der deutsch-amerikanische Autokonzern DaimlerChrysler vor den Kadi gezerrt. DaimlerChrysler wird vorgeworfen, gegen Bestimmungen eines Lizenz-Vertrages mit SCO verstoßen zu haben. Der Autokonzern sollte nach dem Begehren von SCO bestätigen, dass er Unix-Software nur auf bestimmten, im Vertrag explizit bestimmten Maschinen laufen lässt.

Der Autokonzern hatte seinerseits Anfang April eine Beilegung des Verfahrens beantragt. DaimlerChrysler argumentierte unter anderem damit, dass es die per Vertrag von 1990 lizenzierte Unix-Software gar nicht mehr benutzt. Zudem hätte SCO überhaupt nicht das Recht, die geforderte Bestätigung zu verlangen. Das Bezirksgericht unter Richter Rae Lee Chabot ist nun im Wesentlichen dieser Argumentation gefolgt. Die Entscheidung stellt zwar keinen Präzedenzfall für die weiteren anhängigen SCO-Verfahren dar, bedeutet für die SCO Group aber eine schmerzliche Niederlage.