AMD begrüßt Untersuchungen bei Intel

Jan-Frederik Timm
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Der Prozessorhersteller AMD, der unlängst kartellrechtliche Klagen gegen Intel in den USA und Japan erhoben hat, hat die Durchsuchung mehrerer Intel-Niederlassungen in Europa durch die Europäische Union begrüßt.

„Die heutigen (gestrigen, Anm.d.Red.) Durchsuchungen von Intel-Büros bedeuten gute Nachrichten für die Verbraucher in ganz Europa,“ so Thomas M. McCoy, AMD Executive Vice President, Legal Affairs und Chief Administrative Officer. „Jeder Computernutzer hat ein Interesse daran, dass die volle Wahrheit über Intels wettbewerbswidrige Missbräuche ans Tageslicht kommt und diese abgestellt werden. Die Durchsuchungen durch die EU-Kommission sind ein Beleg dafür, dass sich Intel den Untersuchungen von Wettbewerbs-hütern in der ganzen Welt nicht entziehen kann und darf. Auch kann Intel den Konsequenzen seines wettbewerbsfeindlichen Verhaltens – Preiserhöhungen, Behinderung von Innovation und Schädigung von Verbrauchern - nicht entkommen.“

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In AMDs 48-seitiger Klageschrift gegen Intel, die am 27. Juni 2005 bei dem US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eingereicht wurde, wird detailliert beschrieben, wie Intel in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechterhalten hat, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen. Die Klageschrift führt 38 Unternehmen auf, die allesamt Opfer der Zwang-ausübung durch Intel geworden sind – darunter große Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Großhändler und Einzelhändler. Intel hat auf diese Unternehmen auf drei Kontinenten auf sieben verschiedene Arten rechtswidrig Zwang ausgeübt. Um den vollständigen Text der Klageschrift einzusehen, besuchen Sie bitte die Website http://www.amd.com/breakfree.

Der US-Rechtsstreit erfolgt im Anschluß an die Feststellung der japanischen Wettbewerbskommission (JFTC) vom 8. März 2005, wonach Intel seine Monopolstellung dazu mißbraucht habe, um den fairen und offenen Wettbewerbs zu behindern. Intel habe damit gegen den Paragraphen 3 des japanischen Kartellgesetzes verstoßen. Diese Feststellung lässt erkennen, dass Intel vorsätzlich illegale Geschäftspraktiken eingesetzt hat, um durch Klauseln in Verträgen mit japanischen PC-Herstellern AMDs wachsenden Erfolg zu bremsen. Intel hat die Auflagen der japanischen Wettbewerbskommission nicht angefochten. AMD Japan hat am 30. Juni 2005 beim Tokyo High Court und beim Tokyo District Court zwei Klagen gegen Intels japanische Niederlassung, Intel K.K., eingereicht. Bei den Klagen geht es jeweils um Schäden, die AMD durch Verstöße gegen das japanische Kartellrecht entstanden sind.

In der beim Tokyo High Court eingereichten Klage fordert AMD Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen US-$ und beruft sich dabei auf die Entscheidung der japanischen Wettbewerbs-kommission (JFTC). In einer weiteren Klage, die beim Tokyo District Court eingereicht wurde, fordert AMD mehrere Millionen Dollar für Schäden, die durch verschiedene wettbewerbs-feindliche Maßnahmen entstanden sind und nicht durch die Auflagen der JFTC abgedeckt sind.

„In unserer 48-seitigen Klageschrift haben wir Intels wettbewerbsfeindliche Maßnahmen genau beschrieben,“ fügt McCoy hinzu. „Wir sind überzeugt, dass die heutigen Durch-suchungen noch mehr Einblicke in Intels Verstöße gegen das Kartellgesetz ermöglichen.“

AMD wird weiterhin mit Kartellbehörden in der ganzen Welt zusammenarbeiten, um Intels Fehlverhalten auf dem Markt sowie die Schäden, die Verbrauchern in den jeweiligen Ländern dadurch entstanden sind, zu untersuchen.

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