Linux Kernel 2.6 und die GPLv3

Michael Hass
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Dass der Linux-Kernel einer der bekanntesten OpenSource-Vertreter darstellt, ist wohl hinlänglich bekannt. Dass aber auch diese Code-Sammlung nicht frei von Copyrights ist, das ist manchmal ein Problem, auch wenn Linux zukünftig auch weiterhin ohne Lizenzgebühren erhältlich bleiben wird.

Problematisch wird es immer dann, wenn verschiedene OpenSource-Lizenzmodelle, namentlich versteckt hinter Abkürzungen wie GPL, MPL oder LGPL und weiteren, nicht miteinander kompatibel sind. Während die einen darauf abzielen, dass der Code ausschließlich mit freier Software verwendet werden darf, so sind andere manchmal schon damit zufrieden, dass Quellcode für jedermann einsehbar zu halten ist, ansonsten jedoch recht restriktiv sind, was Änderungen durch fremde Hacker oder sogar die Übernahme der Programmierungen in eigene Software-Projekte angeht.

Derzeit findet eine rege Diskussion statt, in der von vielen Beteiligten der Umzug des Linux-Kernels von Version 2 der GNU General Public License hin zur neueren Version 3 angeregt wird. Wie in jedem formaljuristischen Jargon soll mit Hilfe dieser Lizenz zweifelsfrei eine feste Absicht sichergestellt werden. Allerdings geht dies dem einem oder anderen auch schon mal zu weit. Linus Torvalds, Erfinder des Linux-Kernels, stellte nun klar, dass eine ganz gewisse Passage des Lizenztextes der GPLv3 nicht im Einklang mit seiner Überzeugung steht.

Genau genommen geht es um einen Satz, der vielen GPL-lizensierten Paketen beiliegt, in dem es heißt, dass die vorliegende Software unter der Version 2 der GPL freigegeben wurde, oder aber wahlweise einer späteren Version der GPL. Dass dies nicht automatisch für alle Code-Schnipsel des Kernels gelten könne liegt laut Torvalds allein deshalb schon daran, dass jeder einzelne Copyrightinhaber, der seiner Zeit Code für den Kernel unter der GPLv2 frei gegeben hat, dazu befragt werden müsse, ob er denn mit dem Lizenzwechsel einverstanden sei. Torvalds selbst ist dies indes nicht. Somit wird die Diskussion um einen Wechsel, ob nun vollständig oder nur anteilig, wohl noch einige Zeit weitergehen. Die GPLv3 soll im nächsten Jahr in Kraft treten. Bis dahin wird noch viel Wasser den Bach hinunterplätschern und sicherlich für ordentlich Gesprächsstoff in den Lizenz-Diskussionen führen.

Dass Lizenzstreitereien nicht immer mit negativen Ergebnissen enden müssen, hat eine kleine aber weitreichende Änderung der Lizenz des freien X-Window-Systems XFree86 gezeigt. Durch eine Änderung der Lizenz beim Versionssprung von 4.3 auf 4.4 gab es 2003 so viel Unmut bei einigen XFree86-Entwicklern, dass diese das Projekt verließen und unter dem Haube der X.Org-Foundation einen eigenen X-Server schufen. Die Entwicklung des X.Org-Servers ging danach rasant weiter, während das bis dahin meist verbreitete XFree86 fast in der Versenkung verschwunden ist.

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