Kündigung von Powerusern ist illegal

Marcus Hübner
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Nicht nur 1&1 und Kabel Deutschland haben es getan, sondern auch andere Provider waren mit von der Partie – sie haben sich auf die eine oder andere Art unliebsamer Kunden, besser bekannt als „Poweruser“, entledigt. Wie das Landgericht Darmstadt heute in zweiter Instanz jedoch bestätigte, ist und war dies illegal.

Ein Kunde von T-Online hatte 2005 dagegen geklagt, dass der Provider seine IP-Adressen und Nutzungsdaten „auf Vorrat“ speichert, da dies zur Abrechnung eines Flatrate-Tarifs nicht erforderlich sei. Die Richter des Landgericht Darmstadt sahen das auch so. Demnach dürfen Nutzungs- und Verkehrsdaten nur in dem Umfang gespeichert werden, wie „dies zur Inanspruchnahme der Teledienste und Abrechnung derselben erforderlich ist“. Sie bestätigten damit aber nur bereits geltendes Recht, denn nach dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es einem Provider nicht gestattet, sensible Daten einzusehen oder zu speichern, sondern vielmehr diese unverzüglich zu löschen. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehr als 300.000 Euro Strafe belegt werden kann.

Die Kündigung von Kunden wegen übermäßiger Nutzung ihres Pauschaltarifes oder etwaige mit 100 Euro versüßte Angebote, einen solchen Vertrag vorzeitig zu verlassen, waren also illegal, sofern die Daten auf die genannte Art und Weise gewonnenen wurden, wovon man in den meisten Fällen wohl ausgehen kann. Mit dem Urteil dürfte diese Praxis von Providern endgültig der Vergangenheit angehören.