Forum reicht Klage gegen Abmahnung ein

Jan-Frederik Timm
41 Kommentare

Die vom Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, mit einer großangelegten Spendenaktion über die vergangenen Wochen angestrebte negative Feststellungsklage gegen eine in seinen Augen ungerechtfertigte Abmahnung wurde am vergangenen Freitag beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Über 16.000 Euro waren in Folge des Spendenaufrufes, dem auch Mitglieder unserer Community nachgekommen sind, als Abfederung des gerichtlichen Klageweges binnen kürzester Zeit zusammen gekommen. Die an Martin Geuß gerichtete Abmahnung vom 24.2.2006, die sich auf das so genannte „Heise-Urteil“ (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und welches bis heute nicht rechtskräftig ist, beinhaltete Mahngebühren von rund 1800 Euro und die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung von 10.000 Euro. Die Eckpunkte der nun eingereichten negativen Feststellungsklage lauten:

  • Der geschäftsschädigende Inhalt der Beiträge wird bestritten. Vielmehr hat die betroffene Firma, über die in zahlreichen Medien sehr kritisch berichtet wurde und wird, durch ihr Geschäftsgebaren die teilweise emotional geäußerte Kritik selbst zu verantworten. Darüber hinaus ist ein Teil der beanstandeten Beiträge nicht einmal an die Firma selbst adressiert.
  • Selbst wenn man von einem rechtswidrigen Inhalt der Einträge ausgeht, kann der Forenbetreiber dafür nicht verantwortlich gemacht werden, da er von diesen Beiträgen keine Kenntnis hatte bzw. diese sofort nach Kenntnisnahme entfernt hat.
  • Die Abmahnung selbst ist rechtsmissbräuchlich, weil durch einen überhöhten Streitwert, zu Unrecht angesetzte "erhöhte Geschäftsgebühren" sowie die Berechnung der Mehrwehrtsteuer, obwohl die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, künstlich erhöhte Kosten erzeugt wurden.
  • Der Bezug zum so genannten „Heise-Urteil“ ist unzulässig. Aufgrund der Urteilsbegründung wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf „normale“ Internet-Foren angewandt werden kann.

Neben der Klärung seines eigenen Falls erhofft sich Martin Geuß eine gestiegene Rechtssicherheit für alle Diskussionsforen in Deutschland. Ein Termin für die erste Verhandlung steht bisher noch nicht fest.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!