Verhaltenskodex für Mobilfunk-Branche

Frank Hüber
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Um das Vertrauen der Verbraucher in neue Services zu stärken, hat die Mobilfunkbranche einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste aufgestellt. Als freiwillige Selbstverpflichtung legt er branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angebot fest.

Die Initiative der Mobilfunkbranche soll dem Kundenschutz dienen und für eine höhere Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Mobilfunkanbieter, Diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren haben den „Code of Conduct“ gemeinsam erarbeitet. Die Liste der Unterzeichner sowie den Kodex selbst veröffentlichen die teilnehmenden Unternehmen auf ihren Webseiten. Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der teilnehmenden Parteien.

Für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sollen für mehr Kostentransparenz sorgen, die Bestellung und Kündigung von Abonnements vereinheitlichen und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.

Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.
  • Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP <Dienstename> beendet er ihn wieder.
  • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.
  • Höhere Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.
  • Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.
  • Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.

Daneben gelten kundenschützende Regeln zur Anbieter- und Kostentransparenz bei der Bereitstellung von webbasierten Diensten. Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben. Weitere Informationen zum Kodex finden sich auf den Internetseiten der Teilnehmer wie beispielsweise E-Plus, o2, T-Mobile, Talkline und Vodafone.