Strafe in Millionenhöhe für Apple und Co?

Parwez Farsan
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Machte bisher vor allem Microsoft durch von der EU Kommission verhängte Bußgelder auf sich aufmerksam, könnte es in naher Zukunft auch Apple und die großen Plattenlabel treffen. Stein des Anstoßes sind in diesem Fall die europaweit nicht einheitlichen Preise sowie die Länderbeschränkungen beim Kauf von Musik in Online-Shops.

So müssen die britischen Kunden in Apples iTunes Music Store derzeit umgerechnet 1,17 Euro pro Lied bezahlen, für die neuen, in Kooperation mit EMI vertriebenen Songs in höherer Qualität und ohne DRM-Beschränkung werden es sogar 1,46 Euro sein. Im Gegensatz dazu betragen die Preise im Rest Europas lediglich 99 Cent bzw. 1,29 Euro. Wer in welchem Store kaufen darf, bestimmt Apple dabei durch die Prüfung der Bankdaten, so dass die Kundschaft in der freien Wahl des Anbieters innerhalb der Europäischen Union bewusst eingeschränkt wird.

Apple hält dagegen, dass ursprünglich ein einheitlicher Store für Europa geplant gewesen sei, man aber seinerzeit am Widerstand der Plattenindustrie gescheitert wäre, die die Verwertungsrechte für Musik länderspezifisch vergibt. Daher sei man auch nicht der Ansicht, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben und werde gemeinsam mit der EU nach einer Lösung suchen.

Apple, EMI, Sony BMG Music Entertainment, die Universal Music Group und Warner Music haben nun zwei Monate Zeit, um ihr Geschäftsgebaren gegenüber Brüssel zu rechtfertigen. Sollte es dann zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, drohen Geldbußen in Höhe von zehn Prozent des Umsatzes mit der online vertriebenen Musik – im Falle von Apple wären dies nach derzeitigem Stand 488 Millionen Euro jährlich.

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