Sofortprogramm gegen Killerspiele im Herbst

Jirko Alex
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Fast ein halbes Jahr ist es her, seitdem sich Politiker der verschiedensten Bundesländer und Parteien gegenseitig mit Gesetzesentwürfen zur Verschärfung des Jugendschutzes überboten haben. Das Sofortprogramm von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll nun, mit einiger Verspätung, im Herbst verabschiedet werden.

Die deutlichsten Änderungen des Gesetzesentwurfes, der bereits im Februar vorgestellt wurde, beziehen sich auf die Definition der per se von einer Indizierung betroffenen Medien. Zählten im Videospielesegment bisher vor allem gewaltverherrlichende Spiele zur bedrohten Art, sollen durch Ursula von der Leyens Sofortprogramm auch „gewaltbeherrschte“ Computer- und Videospiele indiziert werden können. Dieser Schritt sei vor allem nötig, da einmal durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingestufte Medien nicht mehr durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden können. Spiele auf den Index zu setzen sei aber bisher die wirksamste Methode, diese dem Zugriff durch Jugendliche zu entziehen, da entsprechende Software nicht mehr beworben, frei zugänglich gemacht oder an Personen unter 18 Jahren verkauft werden darf.

Das Sofortprogramm der Bundesfamilienministerin entspricht in einigen Punkten den Empfehlungen der kürzlich vom Hans-Bredow Institut vorgestellten Studie zur Evaluation des Jugendschutzes. So wird in dem 177-Seiten-Papier ebenfalls geraten, die Kriterien der USK und BPjM transparenter zu gestalten und miteinander abzugleichen. Spiele, die potentiell von einer Indizierung betroffen sein könnten, sollten direkt nach den Kriterien der BPjM beurteilt werden um nicht mit zweierlei Maß zu messen. Zudem empfehlen auch die Hamburger Forscher, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Studie erstellt haben, Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung der Altersbeschränkung durchzuführen. Von der Leyens Sofortprogramm würde auch dieses ermöglichen; bisher existiert keine rechtliche Grundlage für Testkäufe durch Minderjährige.

Das Programm, das im Herbst nach zumindest halbjähriger Entwicklungszeit verabschiedet werden könnte, wurde in einer regierungsinternen Abstimmung im ersten Durchlauf bereits durchgenickt; eine endgültige Entscheidung soll jedoch erst nach der Sommerpause gefällt werden.