CCC will Wahlcomputer in Hessen verbieten lassen

Sasan Abdi
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Geht es nach dem „Chaos Computer Club“ (CCC), so wird die am 27. Januar anstehende Landtagswahl in Hessen ohne die umstrittenen Wahlcomputer „NEDAP“ stattfinden. Dazu hat der CCC mit Hilfe einer hessischen Wählerin beim Staatsgerichtshof einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz gestellt.

Begründet wird dies vom CCC mit dem Umstand, wonach die NEDAP-Wahlcomputer „erwiesenermaßen unsicher“ seien. Der Gang zum Gericht sei notwendig geworden, da die hessische Landesregierung offenbar nicht über den nötigen Sachverstand verfüge, die technischen Unsicherheiten und Transparenzmängel der Wahlcomputer zu verstehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen, argumentiert man beim CCC weiter.

„Nachdem die praktisch baugleichen Wahlcomputer desselben Herstellers kürzlich in den Niederlanden komplett ausgemustert wurden, wenden sich mehr und mehr besorgte Bürger an den CCC. Die Wähler verstehen nicht, warum nicht auch in Deutschland endlich Konsequenzen gezogen werden“, erläutert ein CCC-Sprecher den Schritt.

Nach einer durch das hessische Innenministerium am 6. Dezember erteilten Verwendungsgenehmigung haben sich acht Städte und Gemeinden dazu entschlossen, die Wähler mit den fragwürdigen Wahlcomputern abstimmen zu lassen. Die Wähler von Alsbach-Hähnlein, Bad Soden, Lampertheim, Langen, Niedernhausen, Niestetal, Obertshausen und Viernheim werden nach aktuellem Stand gezwungener Maßen ihre Stimmen den Computern anvertrauen müssen.