Vista Home Basic sollte Intel helfen?

Andreas Frischholz
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Dass die abgespeckte Windows-Vista-Variante „Home Basic“, in der unter anderem Neuerungen wie die Aero-Oberfläche fehlen, noch für Probleme sorgt, sahen Microsoft-Mitarbeiter offenbar schon vor der Veröffentlichung von Windows Vista voraus – dennoch wurde sie, allem Anschein als Unterstützung für Intel, auf den Markt gebracht.

In der vergangenen Woche hat das US-Bezirksgericht in Seattle einer Sammelklage gegen den Softwareriesen aufgrund irreführender Werbung stattgegeben. Dabei geht es um das Logo „Vista Capable“, mit denen Systemhersteller noch vor dem Start von Windows Vista im Januar 2007 Computer kennzeichnen konnten, auf denen zumindest die „Home Basic“-Variante von Windows Vista läuft. Systeme, auf denen Windows Vista Premium läuft – und somit auch Feature wie die Aero-Oberfläche bieten -, sollten mit dem Sticker „Premium ready“ versehen werden. Nach Ansicht der Kläger hat Microsoft auf diesen Umstand aber nicht ausreichend hingewiesen, weswegen eine Sammelklage initiiert werden soll.

Außerdem soll Microsoft die Einstiegsvariante von Windows Vista nur entwickelt haben, um letztendlich die Hardwareanforderungen nochmals zu senken und nicht, wie offiziell vom Konzern verlautbart, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Preisvorstellungen der Kunden zu berücksichtigen. Nötig war dieser Schritt offenbar, da Intel den für die hohen Vista-Anforderungen benötigen Chipsatz 945 nicht in ausreichender Stückzahl liefern konnte, was bei externen Handelspartnern wie etwa Wal-Mart zum Start des Logo-Programms für Kritik sorgte. Dies hätten lediglich vier Prozent der Systeme mit dem „Vista Capable“ versehen können, wodurch die restlichen als nichtaufrüstbar gegolten und so an Wert verloren hätten. Also kam Microsoft den Partnern entgegen und unterstützte zusätzlich die Chipsatz-Familie 915.

Wie aus der Klageschrift hervorgeht, bezeichnete Microsoft im Nachhinein diesen Schritt intern als Fehler. So soll Microsofts General Manager John Kalkman am 26. Februar 2007 in einer E-Mail geschrieben haben: „Wir haben die Anforderungen abgesenkt, um Intel zu helfen, weiterhin Mainboards mit 915er-Chipsätzen verkaufen zu können und damit die Quartalsvorgaben einzuhalten.“ Unterdessen widerspricht Intel dieser Behauptung. Man wisse nicht, wer Kalkman ist, sei aber sicher, dass dieser keinen Einblick in internen finanziellen Prognosen bei Chipsätzen, Mainboards oder anderen Produkten habe, ebenso wenig wie in finanzielle Notwendigkeiten des Halbleiterriesen. Das verstieße ohnehin gegen die Vorschriften der Börsenaufsicht, die verbietet, finanzielle Daten preiszugeben, ohne die breite Öffentlichkeit zu informieren.

Die Klage könnte sich so zum Anschauungsbeispiel für die symbiotische Verbindung von Unternehmen dienen. Ein Fall für das Kartellamt soll diese Vorgehensweise laut Analysten jedoch nicht sein, Produktabsprachen dieser Art sind nicht sanktionierbar, Microsoft und Intel stehen nicht im direkten Konkurrenzkampf zueinander. Andererseits wird es aus anderer Quelle als branchenuntypisch und fragwürdig bezeichnet, wenn ein Unternehmen die finanziellen Bedürfnisse eines anderen berücksichtigt, ohne in einem Besitzverhältnis zu stehen.

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