Prozess gegen US-Musikpiratin wird neu aufgerollt

Jirko Alex
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Der vor einem Jahr verurteilten Jammie Thomas wird ein neuer Prozess gewährt. Die alleinerziehende Mutter und Krankenschwester wurde vor einem Jahr zu einem Schadensersatz in Höhe von 220.000 US-Dollar verurteilt, weil sie 24 Songs über ihren KaZaA-Account angeboten habe.

Jammie Thomas wurde im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.250 US-Dollar pro angebotenem Musiktitel verurteilt. Die Jury nutzte damit den ihr gegebenen Spielraum nur mäßig aus – Strafen zwischen 750 und 150.000 US-Dollar pro Titel wären möglich gewesen – überstieg den Wert der Titel im Handel aber maßgeblich, wie nun auch der zuständige Richter anmerkte. Dieser stimmte dem Antrag auf einen neuen Prozess zu, da er Fehler bei seinen Hinweisen für die Jury ausgemacht habe, sodass diese voreingenommen gewesen seien. Die Jurymitglieder selbst gaben damals an, sich über die Schuldigkeit der Angeklagten bereits nach fünf Minuten einig gewesen zu sein. Weitere fünf Stunden habe man dann über die Strafhöhe debattiert. Besonders stieß den Jurymitgliedern nach eigener Aussage auf, dass Jammie Thomas mehrmals versucht habe, das Gericht zu belügen. So wurde dem anklagenden US-Tonträgerverband RIAA zuerst eine falsche Festplatte übergeben. Zudem behauptete die Angeklagte, über ein offenes WLAN ins Internet gegangen zu sein, obwohl sie nachweislich keinen WLAN-Router nutzte. Ihren KaZaA-Account wollte sie auch abstreiten – erfolglos.

Dennoch gab nun auch der damals zuständige Richter – Michael Davis – zu bedenken, dass der Schadensersatz den Wert, den die Musik bei einem Kauf auf CDs gehabt hätte, tausendfach überstieg. Er wandte sich mit diesem Hinweis an den Kongress, damit dieser die Rechtslage ändere, um derartige Schadensersatzforderungen zu verhindern. Jammie Thomas dürfte dies unterdessen wenig helfen. Ihr Anwalt baut darauf, vor Gericht erzwingen zu können, dass auch der Download der Lieder nachgewiesen werden müsse. Bisher genügte es zu beweisen, dass Jammie Thomas die betreffenden Songs im P2P-Netzwerk anbot. Es ist dabei nicht unwahrscheinlich, dass der Streit bis vor das oberste US-Gericht getragen wird.

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