EU-Vorhaben gegen fehlerhafte Spiele

Sasan Abdi
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Geht es nach den EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva, so könnten den Käufern von Spiele-Software schon bald erweiterte Rechte im Bereich der Rückgabemöglichkeiten von fehlerhaften Produkten zugestanden werden. Die Spiele-Industrie wehrt sich bereits heftig gegen eine solche „Anti-Bug-Verordnung“ – mit einem Kreativ-Argument.

Konkret fordern die für Informationsgesellschaft und Medien (Reding) und Verbraucherschutz (Kuneva) verantwortlichen Kommissarinnen, dass auch die Entwickler von Spielen ihren Kunden zukünftig eine Zwei-Jahres-Garantie zusprechen müssen. Bis dato gilt, dass Software-Produkte von der Regelung, wonach Unternehmen „eine minimale Zwei-Jahres-Garantie auf materielle bewegliche Konsumgüter“ gewähren müssen, ausgenommen sind. Dies bedeutet beispielsweise, dass Käufer von Spielen das erworbene Produkt nicht nach einigen Monaten zurückgeben können, weil sie festgestellt haben, dass der Plot aufgrund eines fundamentalen Bugs nicht zu Ende gespielt werden kann.

Dieser Zustand sei unbefriedigend, erläuterte eine Sprecherin von Kuneva den Vorstoß, der zunächst vor allem zum Ziel habe, eine Diskussion zu entfachen. Dabei sei man sich prinzipiell im klaren darüber, dass eine solche Regelung unehrliche Käufer dazu verleiten könnte, das Spiel nach einer gewissen Spielzeit unter einem Bug-Vorwand zurückzutauschen: „Auf der einen Seite gibt es ein Risiko des Missbrauchs, auf der anderen Seite aber ist dies kein ausreichend guter Grund dafür, grundlegenden Verbraucherschutz nicht anzuwenden“, erklärte Sprecherin Helen Kearns.

Unter den Spiele-Entwicklern rumort es ob des Vorschlags bereits kräftig. So bezog die im britischen und europäischen Raum aktive Entwickler-Vereinigung Tiga bereits kurz nach Bekanntwerden eindeutige Position: „Sie (die EU-Komissarinnen, Anm. d. Red.) müssen aufpassen, dass neue Ideen nicht abgewürgt werden. Natürlich braucht die Kundschaft qualitativ gute Produkte, doch wenn die Gesetzgebung zu hart gehandhabt wird, könnte es die Publisher und Entwickler äußerst vorsichtig machen“, erklärt Richard Wilson von Tiga. Demnach könne die Pflicht, ein Spiel „nahezu perfekt“ zu machen, dafür sorgen, dass weitere Faktoren wie die Innovation auf der Strecke blieben. Auch bei der Business Software Alliance ist man von dem Vorhaben wenig überzeugt. In einem Statement schreibt BSA-Director Francisco Mingorance: „Digitale Inhalte sind keine materiellen Güter und sollten nicht den selben Verantwortlichkeitsregeln unterstellt werden wie Toaster.“ Ferner sei die aktuelle rechtliche Lage ausreichend, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

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