Ein- und zweistellige .de-Domains ab 23.10.

Benjamin Beckmann
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Nachdem die Volkswagen AG vor dem OLG Frankfurt im Streit um den Anspruch auf die Domain „vw.de“ Recht bekommen hatte, gab die für .de-Domains zuständige Registrierungsstelle DENIC am Donnerstag den nahezu vollständigen Verzicht auf Restriktionen in der Wahl der Domainnamen bekannt.

Unter anderem fällt am 23. Oktober das Verbot von solchen Second-Level-Domains, die nur aus einem oder zwei Zeichen bestehen – wovon bisher auch „vw.de“ betroffen war. Auch reine Zifferndomains, wie z.B. „030.de“ für Berlin, sind in den neuen Domain-Richtlinien nicht mehr ausgeschlossen. Darüber hinaus gab die DENIC eG solche Domainnamen frei, die ein amtliches Kfz-Kennzeichen darstellten – flinke Rostocker haben am 23.10. um 9:00 Uhr (MESZ) also beispielsweise die Möglichkeit, „HRO.de“ zu ergattern.

Neue Domainrichtlinien der DENIC eG

Da kurze Domains sehr einprägsam und wertvoll sind, erwartet die DENIC zum Startschuss einen entsprechend großen Ansturm. Das Frankfurter Unternehmen wird die Bestellungen daher gesondert annehmen und nach dem altbewährten Prinzip „First come, first serve“ durchführen – frei übersetzt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Interessierte Kunden müssen sich jedoch wie üblich an ihre Domain- bzw. Hosting-Provider wenden, um eine der begehrten Kurz-URLs zu bestellen. Die jeweilige Vorgehensweise ist dort ebenfalls zu erfragen.

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