Internetsperren von neuer Regierung ausgesetzt

Jirko Alex
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Wie die Deutsche Presseagentur vermeldet, sollen sich die angehenden Koalitionspartner FDP und CDU darauf geeinigt haben, einige der Neuerungen der letzten Legislaturperiode zumindest teilweise zu verwerfen. Mit dabei sind auch die umstrittenen Internetsperren gegen kinderpornografische Inhalte.

Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) wurde erst im Sommer dieses Jahres, quasi im Endspurt der scheidenden Großen Koalition, durch die Instanzen geboxt. Die beinahe letzte Hürde schien vergangene Woche genommen worden zu sein, als auch seitens der EU-Kommission keine Einsprüche laut wurden. Heute nun zeichnet sich eine überraschende Wende nicht nur bezüglich des Zugangserschwerungsgesetzes ab. So vermeldet unter anderem Heise.de unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur, dass sich die Koalitionspartner in Verhandlungsgesprächen über die Themengebiete Online-Durchsuchungen, Internetsperren und Vorratsdatenspeicherung geeinigt hätten.

Demnach hätten die Unterhändler der Koalitionsgruppe Sicherheit/Justiz heute im Ergebnis festgestellt, dass die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen initiierten Internetsperren vorerst ausgesetzt werden. Stattdessen solle versucht werden, die kinderpornografischen Inhalte von den betroffenen Servern zu löschen. Nach einem Jahr sollen dann die Erfahrungen dieser Löschversuche ausgewertet werden. Bis dahin wird es keine Stopp-Seiten und DNS-Sperren durch die dazu verpflichteten Provider geben. Auch die zwischen dem Bundesfamilienministerium und den fünf größten deutschen Providern geschlossenen Verträge werden damit nichtig, da sie auf keinerlei gesetzlicher Grundlage basieren. Entsprechendes stellte das Verwaltungsgericht Wiesbaden erst vor wenigen Tagen fest.

In puncto Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden. Auch die umstrittenen Online-Durchsuchungen wurden im Zuge der Konsensfindung zwischen den Parteien entschärft. Demnach muss die Generalbundesanwaltschaft nunmehr einen Antrag stellen. Im ursprünglichen Entwurf war dies auch dem Bundeskriminalamt selbst möglich. Durch die heute festgesetzte Beschränkung muss ein Richter des Bundesgerichtshofes über den Antrag entscheiden.

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