Killerspielverbot nimmt in der Schweiz weitere Hürde

Jirko Alex
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Nicht nur in Deutschland wird immer wieder über ein Verbot sogenannter Killerspiele diskutiert. Zwei Entwürfe, die dieses Ziel auf unterschiedlichen Wegen verfolgen, haben in dieser Woche in der Schweiz eine neue Hürde genommen und müssen jetzt in Gesetzestexte gegossen werden. Beschlossen ist damit aber noch nicht viel.

Am Donnerstag verabschiedete der Ständerat in der Schweiz zwei Motionen, die sich mit dem Killerspielverbot befassen. Während in der Motion Allemann ein generelles Verkaufsverbot von Spielen gefordert wird, „in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“, wird in der Motion Hochreutener ein Verkaufsverbot dieser Titel an Kinder und Jugendliche gefordert. Beide Motionen wurden zuvor im Nationalrat der Schweiz angenommen. Ihre Verabschiedung im Ständerat entspricht einem Auftrag an den Bundesrat, der Regierung, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

Kritik für das Killerspielverbot gab es im Vorfeld auch bei unseren Nachbarn mehr als genug. Während dabei die Motion Hochreutener noch als relativ vernünftig bezeichnet wurde, wird vor allem Evi Allemann vorgeworfen, alle Spieler zu sehr über einen Kamm zu scheren. Das Durchschnittsalter der Spieler, die derartige Gewaltspiele konsumierten, läge bei etwa 30 Jahren, so etwa Anne Seydoux von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP). Ein generelles Verbot strafe die Spieler zu Unrecht, da diese die Grenzen zwischen virtueller und realer Welt sehr wohl kennen würden, so Seydoux.

Auf weitere Probleme macht auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf aufmerksam. Sie verwies darauf, dass ein Verkaufsverbot ein nationales Rating der Spiele nötig mache, das es bisher in der Schweiz allerdings noch nicht gibt. Eine entsprechende Instanz könne aber nur nach einer Verfassungsänderung geschaffen werden. Der Bundesrat bezieht stattdessen lieber eine abwartende Haltung. Er will die Entwicklung in den Schweizer Kantonen beobachten und diese die Zusammenarbeit mit der Computerspielbranche zum Jugendschutz vorantreiben lassen. Erst, wenn sich hier keine positive Entwicklung abzeichne, wolle man ein Gesetz auf den Weg bringen.

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