Kultur-Staatsminister legt Positionspapier vor

Patrick Bellmer
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Kultur-Staatsminister Bernd Neumann hat ein umfangreiches Positionspapier zum Thema „Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter“ vorgestellt. In zwölf Punkten nennt er Vorschläge für eine bessere Kontrolle sowie Änderungen bei der Urheberrechtsvergütung.

Neumann schlägt unter anderem ein „Warnmodell“ nach französischem Vorbild vor. Anders als bei unseren Nachbarn solle dabei aber ein Anschlusssperre nicht verhängt werden. Der Vorschlag sieht vor, dass der Urheberrechts-Verletzer einen Warnhinweis erhält, damit dieser „[...] ohne juristische und finanzielle Konsequenzen sein illegales Handeln [...]“ einstellen kann. Erst bei einem erneuten Verstoß muss dann „[...] mit einer ernstzunehmenden Reaktion [...]“ gerechnet werden. Konkrete Vorschläge, wie ein solches System umgesetzt und wer die Verwarnungen aussprechen soll, macht Neumann aber nicht.

Aber auch die Internet-Provider sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Die sogenannten Providerhaftung solle weiterentwickelt werden, unter anderem durch das Hinzufügen von weiteren Prüfpflichten. Zu diesem Zwecke solle das Telemediengesetz überarbeitet werden.

Und auch bei der Urheberrechtsvergütung sollen Veränderungen Einzug halten. Bislang verhandeln Hersteller und Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel die GEMA) über die Höhe der bei Verbrauchern kritisierten Vergütungssätze. Da sich dieses Modell nicht bewährt hat, müsse das Verfahren zur Festsetzung der Sätze überarbeitet werden. Generell sollen EU-weite Regelungen geschaffen werden, was die Arbeit der Verwertungsgesellschaften angeht.

Von den Rechten der Verbraucher ist im übrigen nur an einer einzigen Stelle die Rede: „Den Belangen der Nutzer tragen fein abgewogene Ausnahmeregelungen Rechnung.“. Um was für Regelungen es sich dabei handeln soll, lässt der Staatsminister offen. Dass dieser nicht als Vermittler zwischen Verbrauchern und Rechteinhabern, sondern eher als „Anwalt“ letzterer Auftritt, ist kein Geheimnis. Schon im vergangenen Jahr stellte Neumann die bislang geduldete Privatkopie in Frage.