Rechtliche Konsequenzen für Street-View in Südkorea?

Maximilian Schlafer
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Wie heute Donnerstag ein Sprecher der südkoreanischen Polizei verkündete, werde man Ende dieses Monates die örtliche Staatsanwaltschaft über die bisherigen Ermittlungsergebnisse bezüglich der Speicherung privater Funknetzdaten während des Kartographierungsvorganges zwecks Anklageerhebung in Kenntnis setzen.

Die Klage selbst soll sich gegen die Muttergesellschaft in den USA richten, die rechtliche Grundlage soll dabei in den südkoreanischen Telekommunikationsgesetzen zu finden sein, welche Juristische Personen, die ihre Beschäftigten oder Organe zu rechtswidrigem Verhalten anhalten, mit Strafe belegt.

Die Ermittlungen begannen schon im August des Jahres 2010, wo man in Seoul die Büroräumlichkeiten der dortigen Google-Niederlassung einer Durchsuchung unterzog und dabei sowohl 440 Festplatten sicherstellte, als auch zehn Google-Mitarbeiter einer Befragung unterzog. Die Festplatten hätten bei ihrer Analyse Daten wie Passwörter, Kreditkarteninformationen, E-Mails oder auch simple Textnachrichten preisgegeben, die allesamt durch die von Google eingesetzte Software aus WLAN-Netzwerken „mitgeschnitten“ worden sein sollen.

Google selbst hatte dies immer als lange unerkannten Softwarefehler bezeichnet, seine Kooperation bei der Aufklärung zugesagt und die Löschung der, wie man betonte „nie verwendeten“ Daten als sein letztendliches Ziel genannt.

Des Weiteren wurde das Verfahren gegen den Urheber der für die Datensammlung verantwortlichen Software vorläufig eingestellt, da die Person nicht identifizierbar bzw. ausforschbar sei. Diese müsste sich im Falle des Falles mit dem Vorwurf des unauthorisierten Sammelns privater Kommunikatonsdaten auseinandersetzen. Selbiger Tatbestand ist mit einer Strafdrohung von zehn Jahren Haft oder der Zahlung von 50 Millionen Won (in etwa 44.900 Dollar) bewehrt.