Amazon startet „Cloud“-Dienst für Musik

Update Patrick Bellmer
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Während Apple und Google – zumindest Spekulationen folgend – noch an ihren „Cloud“-Diensten arbeiten, beziehungsweise noch mit den Rechteinhabern verhandeln, hat der Online-Händler Amazon in den USA sein Angebot gestartet.

Dort können Kunden ab sofort ihre bei Amazon und anderswo gekaufte Musik online speichern und am PC und auf Android-Smartphones und -Tablets aufrufen. Während bei Amazon gekaufte MP3s automatisch im jeweiligen Account gespeichert werden, müssen anderswo erworbene Titel und andere Dateien – der „CloudDrive“-Dienst kann als Speicher für jedwede Daten genutzt werden – per PC hochgeladen werden.

Amazon CloudDrive
Amazon CloudDrive

Das Grundangebot mit fünf Gigabyte Speicher ist kostenlos, gegen Zahlung kann die Kapazität auf 20, 50, 100, 200, 500 oder 1.000 Gigabyte ausgebaut werden. Die Preise orientieren sich dabei direkt an der Speichergröße: 50 GB kosten also 50 US-Dollar, 100 Gigabyte kosten 100 US-Dollar, usw.. Beim Kauf eines kompletten Albums in Amazons MP3-Store erhält der Käufer 20 Gigabyte Kapazität für ein Jahr kostenlos.

Der „Cloud Player for Android“ kann im Android Market heruntergeladen werden, einzige Voraussetzung ist Android 1.6 oder höher. Mit dieser App können online gespeicherte Titel abgespielt und heruntergeladen werden, auf dem Gerät befindliche MP3s können außerdem im Speicher abgelegt werden. Ob und wann der Dienst auch außerhalb der USA verfügbar sein wird, ist bislang nicht bekannt.

Update

Amazon könnte juristischer Ärger ins Haus stehen. Die Sprecherin von Sony Music, Liz Young, erklärte gegenüber Reuters UK, dass Amazons Lizenzen den Verkauf von Musik in digitaler Form betreffend keine Streaming-Angebote abdecken würden. Der Online-Händler habe die Musikindustrie erst in der vergangenen Woche über die „CloudDrive“-Pläne informiert. Dabei hätte Amazon klar gemacht, dass man den Start nicht verschieben werde, um vor Apple und Google am Markt präsent zu sein.

Laut Craig Pape, verantwortlich für Amazons Musiksparte, ist allerdings keine weitere Lizenz von Nöten: „Die Funktionen entsprechen denen einer externen Festplatte.“ Dies sieht man bei den großen Plattenfirmen anders, man will aber vorerst weitere Verhandlungen abwarten. Allerdings behalte man sich juristische Schritte vor, so die Sony-Sprecherin.

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