„Big Brother Awards“ für Apple und Facebook

Patrick Bellmer
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Alljährlich vergibt der FoeBuD e.V. den Negativpreis „Big Brother Award“ an mehrere Unternehmen und Institutionen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Dabei werden nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Verstöße als Bewertungskriterium herangezogen.

In der Kategorie gingen die Preise in diesem Jahr an Facebook und Apple. Das weltgrößte soziale Netzwerk wurde aufgrund des Datensammelns und der Kommunikation in puncto Datenschutz ausgezeichnet. Die Jury kritisiert insbesondere die zahlreichen, meist unangekündigten Änderungen der Datenschutzvoreinstellungen. Dabei würde es sich grundsätzlich aus Sicht des Nutzers um Verschlechterungen handeln. Aber auch die interne Struktur Facebooks gibt laut Komitee Anlass zur Sorge. Denn durch die Besetzung des Vorstandes besteht mehr oder weniger direkter Kontakt zu Geheimdiensten.

Apple erhielt die „Auszeichnung“ „[...] für die Geiselnahme ihrer Kunden mittels teurer Hardware und darauf folgende Erpressung, den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen.“. Dabei bezieht man sich auf den Fakt, dass das iPhone ohne Apple-ID quasi nicht benutzbar ist. Wer sich tatsächlich vor dem Zustimmen die Nutzungsbestimmungen durchlesen will, hat insgesamt 117 Seiten Text vor sich. Als besonders schwerwiegend werden die Speicherung und Weitergabe von Positions- und anderen persönlichen Daten angesehen. Grundsätzlich wird bezweifelt, dass Apples Vorgaben und Vorgehen im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht. Die Unternehmenspolitik beschreiben die Auszeichnenden mit „Friss oder stirb“.

Neben den beiden US-amerikanischen Unternehmen gab es aber auch noch andere „Gewinner“:

  • Der Deutsche Zoll, der Personen mit russischen Antiterrorlisten aufgrund eines nicht öffentlichen russischen Gesetzes abgleicht.
  • Die Zensuskommission, die beim Bevorstehenden Zensus Persönlichkeitsprofile erstellt. Dabei wird auf Datenbanken zurückgegriffen, die ursprünglich nicht dafür konzipiert waren, die dort erfassten Personen konnten zum Zeitpunkt der Datenerfassung also nicht widersprechen.
  • Die Modemarke Peuterey, die ohne den Kunden zu informieren RFID-Chips an der Kleidung anbringt.
  • Der „Verlag für Wissen und Informationen“, der mittels Büchergutscheinen Daten in Schulen sammelt.
  • Die Daimler AG, die flächendeckend Bluttests von Bewerbern für Positionen in der Produktion verlangt.
  • Der niedersächsische Innenminister der CDU, Uwe Schünemann, für den Einsatz einer Überwachungsdrohne im Rahmen der Demonstrationen gegen Castor-Transporte im Wendland im vergangenen November.