Datenschützer kritisieren „sofortüberweisung.de“

Patrick Bellmer
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Der Online-Zahlungsdienst „sofortüberweisung.de“ sowie das dahinter stehende Unternehmen Payment Network sind in den Fokus deutscher Datenschützer gerückt. Anlass dafür sind Überprüfungen, die beim Nutzen des Dienstes durchgeführt, dem Kunden aber nur mit sehr kryptischen Formulierungen mitgeteilt werden.

Als Zahlungsart angeboten wird „sofortüberweisung.de“ von zahlreichen Online-Shops, darunter beispielsweise von den Elektronikketten Conrad und Media Markt, aber auch von Dell, Cyberport und Steam. Das dabei verwendete Prinzip entspricht größtenteils dem von GiroPay. Der Kunde nennt dem Dienst seine Bankverbindung und bestätigt die Transaktion mittels der angeforderten Transaktionsnummer (TAN). Wenige Augenblicke später – sofern der erforderliche Betrag verfügbar ist – meldet der Dienst dem Händler die erfolgreiche Transaktion, der Zahlungsvorgang ist somit abgeschlossen.

Kritisiert wird nun, dass unmittelbar nach der Eingabe der Bankverbindung alle hierüber erreichbaren Konten überprüft werden. Dabei werde nach den Umsätzen der letzten 30 Tage, nach Auslandsüberweisungen, einem möglichen Dispositionskredit und dem Kontostand geschaut. Dem Nutzer des Dienstes wird im Vorfeld aber nur mitgeteilt, dass der Verfügungsrahmen überprüft wird. Erst in den Datenschutzhinweisen teilt „sofortüberweisung.de“ mit, dass eine Kontodeckungsabfrage durchgeführt wird.

Laut Thomas Kranig, Leiter des bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, seien die Maßnahmen zum Schutz vor Betrug zwar gerechtfertigt, es sei aber entscheidend, „[...] dass der Nutzer informiert wird.“. Und Kranig weiter: „Und da haben wir jetzt Erkenntnisse bekommen, dass für das, was angeboten wird, die Information nicht ausreicht, damit der Kunde wirklich weiß, was mit seinen Daten passiert, beziehungsweise, dass ihm wirklich bewusst ist, in welcher Art und Weise dieser Betrieb auf seine Kontodaten zugreift“.

Payment Network verteidigt sein Vorgehen mit der Aktualität der Kontostände. So kann es vorkommen, dass der als verfügbar ausgewiesene Betrag nicht den Tatsachen entspricht, da noch nicht alle Umsätze berücksichtigt worden sind. Erst die umfangreichen, laut Unternehmen nur stichprobenartig vorgenommenen Kontrollen würden ausreichenden Aufschluss geben.

Dem NDR zufolge überprüft man jedoch derzeit die Datenschutzhinweise, um die Kunden zukünftig besser zu informieren. Sollten diese Änderungen aus Sicht der Datenschützer nicht ausreichen, wären Sanktionen denkbar.

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