Vorratsdatenspeicherung: Deutschland droht Geldstrafe

Jirko Alex
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EU-Kommissarin Cecilia Malmström will den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, das bereits seit dem Sommer gegen Deutschland läuft, gehen: Ende Dezember will sie Deutschland zum zweiten Mal formell auffordern, die Vorratsdatenspeicherung (VDS) gesetzlich zu verankern. Andernfalls droht eine Geldstrafe.

Die erste Aufforderung dieser Art erreichte im Sommer dieses Jahres das Bundesjustizministerium, dem Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aktuell vorsteht. Eine Chronologie der Ereignisse sowie der zu erwartenden Konsequenzen haben wir etwas ausführlicher im Oktober gezeichnet. Im Kern geht es darum, dass Deutschland die EU-Richtlinie 2006/24/EG nicht umsetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2010 die damaligen Bemühungen der Regierung, eine VDS einzuführen, als verfassungswidrig abschmetterte. Seitdem ringt die neue Regierung um eine gesetzliche Nachfolge.

Bundesjustizministerien Leutheusser-Schnarrenberger widersetzt sich derzeit den Forderungen aus Union und SPD, eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung mit geänderten Rahmenbedingungen einzuführen. Eine solche hatte die SPD nach ihrem letzten Bundesparteitag erst diese Woche erneut gefordert. Leutheusser-Schnarrenberger will jedoch auf die Quick-Freeze-Methode setzen, bei der nicht alle Verbindungsdaten anlassunabhängig gespeichert werden, sondern im Verdachtsfall die Verbindungsdaten eines Verdächtigen „eingefroren“ werden sollen. Diese Methode lehnen vor allem Union und SPD bisher aber strikt ab.

Malmström selbst will EU-weit ebenfalls verdachtsunabhängig speichern lassen. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG ist umstritten und selbst Anhänger der verdachtsunabhängigen VDS – wie etwa die SPD – wollen an den Eckpunkten des EU-Papiers noch drehen. Dennoch soll das Vertragsverletzungsverfahren nach dem Willen Malmströms noch in diesem Jahr in die nächste Runde gehen. Deutschland soll die zweite Aufforderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie am 27. Dezember erhalten, wie Zeit Online berichtet. Gleichzeitig will Malmström auch eine Strafzahlung einfordern, über deren Höhe allerdings noch nichts bekannt ist. Die Prozedur ist üblich bei Vertragsverletzungsverfahren und soll sicherstellen, dass die EU-Mitgliedsstaaten Richtlinien auch umsetzen. Kritik kassiert Malmström aber für die Konsequenz, mit der sie eine vielleicht noch (erheblich) zu ändernde EU-Richtlinie durchsetzen will.

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