Wirbel um kritische Studie über Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Die Vorratsdatenspeicherung sorgt nach wie vor für erheblichen Streit innerhalb der schwarz-gelben Regierung. Aktuell geht es um unterschiedliche Versionen der Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts, die in der im Januar veröffentlichten Version kein gutes Haar an der Speicherpflicht von Vorratsdaten lässt.

Demnach existieren aktuell keine Belege, dass die von Januar 2008 bis März 2010 eingeführte Vorratsdatenspeicherung Auswirkungen auf die Aufklärungsquote habe, heißt es in der Studie. Allerdings soll diese Version nicht die einzige gewesen sein, die vom Max-Planck-Institut erstellt wurde, berichtet der Spiegel. In einer Fassung, die dem Bundesjustizministerium im August 2010 präsentiert wurde, plädierten die Forscher noch für eine Neureglung der Datenspeicherung – der Verzicht sei eine „politische Abwägung zu Lasten der Strafverfolgung“.

Das Ministerium forderte darauf Nachbesserungen, laut Spiegel unter Verweis auf vertragliche Verpflichtungen. Die Forscher sollten zusätzliche Daten aus dem Jahr 2009 berücksichtigen und einen Schwerpunkt „Ermittlungseffizienz und Aufklärungsquote“ aufnehmen – und in diesem Bereich finden sich in der veröffentlichten Studie die Argumente, die zur kritischen Einschätzung der Vorratsdatenspeicherung führten. Institutsdirektor Albrecht reagierte nicht auf Anfragen des Spiegels, während das Ministerium die Vorwürfe zurückwies: Die Ergebnisse der Studie würden für sich sprechen.

Ein gefundenes Fressen ist die Meldung für Unionspolitiker, die sich seit jeher vehement für die Neureglung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. So verlautbarte Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, die Originalstudie war Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wohl zu positiv. CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer wirft der Ministerin direkt „Manipulation“ vor und bezeichnet die Studie als „Gefälligkeitsgutachten“. Den Vorfall müsse man aufklären.

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