Bundeskanzlerin fordert Einigung bei Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Nun mischt sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in den Koalitionsstreit um die Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung ein. Bislang konnten sich die verantwortlichen Ministerien nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, ein Entwurf des Justizministeriums sowie die Änderungsvorschläge sind nun aber ins Netz gelangt.

Angesichts der Ende des Monats ablaufenden EU-Frist scheint Merkel aber allmählich die Geduld zu verlieren. Allerdings brachte ein Treffen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Koalition offenbar auch nicht voran, beide beharren weiterhin auf ihren Positionen. Der Entwurf aus dem Justizministerium beruht auf dem von Leutheusser-Schnarrenberger favorisierten „Quick-Freeze“-Verfahren, das zumindest bei Telekommunikationsdaten nur eine anlassbezogene Datenspeicherung vorsieht. IP-Adressen sollen von Providern allerdings für sieben Tage gespeichert werden und können bei Bedarf von den Ermittlungsbehörden eingefroren werden – ein bei Bürgerrechtlern äußerst umstrittenes Verfahren.

Die Änderungswünsche des Innenministeriums fallen indes deutlich drastischer aus. Wie gehabt besteht der Innenminister auf einer anlasslosen, sechsmonatigen Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten, für Kritik sorgen aber vor allem die niedrigen Zugangsbeschränkungen für Ermittlungsbehörden. Während die von Justizministerium entworfene „Vorratsdatenspeicherung light“ den Ermittlungsbehörden den Zugriff im Wesentlichen bei der Verfolgung von Straftaten gewährt, gestattet das Innenministerium eine Vielzahl von Verwendungszwecken, unter anderem für „im Einzelfall besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ – der AK Vorratsdatenspeicherung interpretiert das als „klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“.