Disput zwischen Oracle und Google nun endgültig vor Gericht

Maximilian Schlafer
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Nachdem Oracle bereits im August 2010 Google aufgrund von behaupteten Patentverletzungen verklagt hatte und am 03. April der letzte Versuch eine außergerichtliche Einigung zu erreichen fehlschlug, steht die Streitsache nun endgültig vor einer richterlichen Entscheidung.

In der Klageschrift warf Oracle Google dereinst vor, bei der Erstellung von Android diverse Schutzrechte Oracles verletzt zu haben. Die entsprechenden Patente hatte Oracle erst kurz zuvor im Zuge der Übernahme von Sun Microsystems erworben. Im Gegensatz zu der bisherigen Philosophie dieser Firma, bei patentrechtlichen Belangen im Open-Source-Bereich ein Auge zuzudrücken, bestand der neue Eigentümer auf die Durchsetzung dieser. Das führte dazu, dass Oracle aufgrund von angeblicher Verletzung diverser Patente insgesamt 168 Ansprüche gegen Google geltend machte und nach einigem Hin und Her in Anlehnung an den Umsatz, den Android generierte, vom Suchmaschinenbetreiber einen Schadenersatz in Milliardenhöhe forderte.

Im Zuge dessen kam es zu einer Überprüfung der sieben von Oracle benannten Patente durch das Patentamt, welches in einem ersten Schritt gleich drei davon aufhob, wodurch schlagartig für 46 der 168 Ansprüche die Grundlage wegfiel. Im Laufe der Zeit fielen sodann noch zwei weitere Patente weg, sodass momentan nur noch zwei der ursprünglich sieben Schutzschriften als Grundlage für Oracles Begehren dienen.

Auch anderweitig wurde im Prozessvorfeld heftig gerungen, etwa darum, auf welcher Berechnungsgrundlage der Schadenersatz errechnet werden sollte und für welchen Zeitraum. Waren ursprünglich noch 6,1 Milliarden Dollar im Gespräch, so ist es derzeit „nur“ noch eine Milliarde Dollar, die Oracle von Google verlangt.

Nachdem sowohl höchstpersönliche Verhandlungen zwischen den beiden CEOs der Firmen kein Ergebnis brachten, als auch die letzten Bemühungen des Richters, die Parteien zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu motivieren, verpufften, brach letzterer die Vergleichsverhandlungen ab und legte den Prozessbeginn für den 16. April fest.

Wie ZDnet berichtet, wurde nun am gestrigen ersten Verhandlungstag die Jury ausgewählt und von den Anwälten der beiden Kontrahenten die jeweiligen Eröffnungsplädoyers gehalten. Das Verfahren selbst soll in drei Teile gegliedert werden, die sich jeweils mit den Bereichen Patente, Copyright und Schadenersatz befassen. Als Verhandlungsdauer werden momentan etwa acht Wochen angenommen. Als Zeugen werden auch die beiden CEOs der Unternehmen erwartet.