EU-Entscheidung zu ACTA offenbar im Juni

Andreas Frischholz
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Der Fahrplan für ACTA (ComputerBase-Bericht) hat sich in der vergangenen Woche überraschend geändert. Nach einer Abstimmung des verantwortlichen Handelsausschuss im Europäischen Parlament wird wohl nicht der Europäische Gerichtshof befragt, ob ACTA Grundrechte verletzt – womit das Verfahren deutlich verkürzt wird.

So kann der Handelsausschuss INTA bereits am 30. Mai über ACTA abstimmen, das Europäische Parlament entscheidet dann im Juni über die Zukunft des Abkommens. Eigentlich wollte das Europäische Parlament mit Unterstützung der EU-Kommission erst vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob das Abkommen rechtswidrige Bestimmungen enthält. Das hätte den Prozess aber um einige Monate hinausgezögert, weswegen Kritiker der EU-Kommission vorwarfen, sie wolle die Abstimmung verschleppen, um ACTA aus der öffentlichen Schusslinie zu befördern.

Die EU-Kommission wirbt trotz aller Proteste und Kritik nach wie vor für ACTA. Besonders deutlich wird der für das Abkommen zuständige EU-Kommissar Karel de Gucht, einer der federführenden Befürworter. In einem Sachstandsbericht, der heise online zugespielt wurde, versucht er die Abgeordneten des EU-Parlaments von ACTA zu überzeugen und übt massive Kritik an der Protestbewegung, die auf Seiten der Bürgerrechtsorganisationen auf erheblichen Widerspruch stieß.

So spricht de Gucht von einer „aggressiven pan-europäischen Kampagne gegen ACTA, die auch Cyber-Angriffe auf europäische Institutionen einschließe“, und von einer demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde getragen werde. Von 22 EU-Mitgliedsstaaten haben fünf das Abkommen noch nicht unterschrieben, diese sind nach Ansicht von de Gucht aber dazu verpflichtet. Zudem habe die Kommission wenig Verständnis für einige Äußerungen aus den Mitgliedsstaaten. Sollte das EU-Parlament gegen das Abkommen stimmen, wäre es gescheitert, was er als gefährliches Signal für die Glaubwürdigkeit der EU interpretiert. Sollte es soweit kommen, sieht er die Schuld dafür bei der Internetgemeinde.