Einstweilige Verfügung gegen Windows 7 und Xbox 360

Maximilian Schlafer
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Am heutigen Morgen erging am Landgericht Mannheim die Entscheidung über vier inhaltlich miteinander verwandte Klagen von Motorola gegen Microsoft. Dabei gelang es Motorola eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Vertrieb von Microsofts Windows 7 und seiner Spielekonsole Xbox 360 zu erwirken.

Neben dem Verbot des Verkaufes müsste Microsoft auch alle entsprechenden und nicht verkauften Produkte aus dem Handel zurücknehmen und zerstören. Allerdings ist diese einstweilige Verfügung noch nicht durchsetzbar.

Das deswegen, weil Microsoft aller Erwartung nach gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen wird. Möchte Motorola die Rechtskraft dennoch vorläufig erreichen, muss es die Haftung für etwaige Schäden übernehmen, wenn die Entscheidung aufgehoben werden sollte. Zudem müssten Sicherheiten in zweistelliger Millionenhöhe geleistet werden, um so für einen solchen Fall einen Befriedigungsfond für die etwaigen Schäden Microsofts bereitzustellen. Erst dann wäre die Verfügung theoretisch durchsetzbar.

Zusätzlich droht Motorolas einstweiligem Erfolg aber noch Gefahr von Seite der Rechtsmittelinstanz, an die der Einspruch Microsofts gehen wird. Sollte sie – in diesem Fall das Oberlandesgericht Karlsruhe – zu dem Schluss kommen, dass die Gegenargumente des Redmonder Einspruches erfolgversprechend sind oder Motorola gegen die FRAND-Bestimmungen verstößt, so kann sie die besagte Verfügung ebenfalls für die Dauer des Verfahrens aussetzen. Ähnliches geschah bereits in einem Streifall zwischen Motorola und Apple.

Zu guter Letzt wäre dann auch noch ein Verfahren, das Microsoft in den USA gegen Motorola aufgrund mangelhafter Achtung des FRAND-Prinzips angestrengt hat. Derzeit ist in diesem Verfahren vor drei Wochen ein Urteil ergangen, dass es Motorola untersagt, ein solches Verkaufsverbot in Deutschland durchzusetzen. Sollte dieses Verfahren – was etwa dem einschlägig bewandertem Analysten Florian Müller von Foss-Patents zufolge nicht unwahrscheinlich ist – nach dem Gang durch die Instanzen zugunsten von Microsoft ausgehen, so könnte Motorola die einstweilige Verfügung endgültig nicht mehr durchsetzen.

Die Grundlage für das ganze Verfahren waren zwei ältere Patente, die laut der Ansicht von Motorola und des entscheidenden Gerichtes essentiell für den weit verbreiteten H.264-Video-Codec sind. Ungeachtet seiner Verpflichtung diese Patente im FRAND-Verfahren bereitzustellen verlangt Motorola von Microsoft jährliche Lizenzierungsgebühren in Milliardenhöhe, was der Konzern jedoch nicht akzeptiert. Motorola scheint sich allerdings selbst im Klaren über die Überzogenheit dieser Forderung zu sein, weshalb es auch von Anfang an solche einstweiligen Verfügungen als Druckmittel gegen Microsoft einsetzen wollte, um so ein umfassendes Patentaustauschübereinkommen zu erzwingen.