Offenbar keine Vorratsdatenspeicherung bis 2013

Andreas Frischholz
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Bis zum Ende der Legislaturperiode ist die Vorratsdatenspeicherung offenbar kein Thema mehr. Das folgt aufgrund der stetigen Streitereien innerhalb der Koalition sowie der Entscheidung der EU-Kommission, keine rückwirkende Strafe gegen Deutschland zu verhängen, sondern das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Ein Vertreter der EU-Kommission kündigte am Mittwoch in einer Sitzung vom Innenausschuss des Bundestages an, dass man keine Pauschalstrafe gegen Deutschland verhängen werde. Diese ist ab dem Ende der Umsetzungsfrist von der EU-Richtlinie fällig. Stattdessen beantragte die EU-Kommission ein Zwangsgeld, das erst gezahlt werden muss, wenn der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen hat – und das wird erst in einigen Monaten erwartet.

Ziel der EU-Kommission ist anscheinend, Druck von der schwarz-gelben Regierung in Berlin zu nehmen, die sich praktisch seit Beginn der Koalition im Jahr 2009 eine deftige Auseinandersetzung um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung leistet. Die EU-Kommission besteht zwar weiterhin auf die Umsetzung der Richtlinie und will Klage erheben, mit der geringeren und nicht augenblicklich fällig werden Strafe will man den Streit vorerst beruhigen, berichten politische Beobachter wie Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung. Hält die schwarz-gelbe Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode, sollte das Thema Vorratsdatenspeicherung also bis zum Herbst 2013 aus den Schlagzeilen verschwinden.